SprachassistentWer haftet, wenn Alexa durchdreht?
Während ein Mann in Hamburg auf der Reeperbahn feiert, aktiviert sich zu Hause sein Sprachassistent. Die Nachbarn rufen die Polizei. Jetzt soll der Mann für den Schaden zahlen.
Der Alexa-Besitzer heißt Oliver und kommt aus Pinneberg. In einem Post auf der Amazon-Facebook-Seite beschreibt er seine Sicht auf die Ereignisse in der Nacht von Freitag auf Samstag: "Während ich ganz entspannt in Hamburg auf der Reeperbahn, sowie im Schanzenviertel ein Kaltgetränk zu mir genommen habe, hat Alexa eigenständig, ohne Befehl und ohne über Handy (Spotify oder Ähnlichem) gesteuert zu werden auf voller Lautstärke ihre eigene Party bei mir in der Wohnung gefeiert."
Das Problem: Das Ganze ereignete sich zwischen zwei und drei Uhr in der Nacht. Eine Nachbarin, die sich gestört fühlte, rief die Polizei. Die fuhr dann zu der Wohnung, klopfte und klingelte, aber niemand öffnete. Also wurde der Schlüsseldienst gerufen, um die Tür zu öffnen.
Die Polizisten stellten dann fest: In der Wohnung findet gar keine wilde Party statt - es war nämlich niemand da. Die Musik wurde von einer Amazon Echo-Box gespielt, die mit der Sprachassistentin Alexa gesteuert wird. Also haben die Beamten die Box ausgeschaltet und sind wieder gegangen. Die Rechnung für den Schlüsseldienst und das neue Schloss soll nun Oliver, der Alexa-Besitzer - zahlen.
"Faktisch ist es so, dass derjenige, der hier das Smart-Home-Gerät sein Eigentum genannt hat, auch für den Schaden aufkommen muss."
Vermutlich wird es solche und ähnliche Probleme in Zukunft häufiger geben, wenn wir immer besser vernetzt sind, und unsere Technik immer mehr Aufgaben übernimmt. Der Medienanwalt Christian Solmecke sagt, dass derjenige, dem das Gerät gehört, auch für den Schaden aufkommen müsse: "Auf einem anderen Blatt Papier steht dann, ob man von dem Verkäufer des Smart-Home-Geräts oder vom Hersteller dann nachher den Schaden ersetzt bekommen kann." Das sei nur dann möglich, wenn der Besitzer einen Programmfehler nachweisen könne.
"Also kurz gesagt hast du im schlimmsten Fall dann einfach Pech gehabt."
Selbst dann, wenn die Sprachassistentin gehackt wurde, trägt der Besitzer die Verantwortung und muss für den Schaden aufkommen. Wenn der Hacker bekannt ist, kann natürlich eine Strafanzeige gestellt werden. Der Medienanwalt Solmecke sagt:
"Die Staatsanwaltschaften versuchen dann, die IP-Adressen zurückzuverfolgen. In den allermeisten Fällen klappt das aber leider nicht."
Zurzeit gibt es in dem Bereich der "Smart-Home-Technik" jedoch noch wenig Urteile, die Anhaltspunkte geben, wie wir mit solchen Fällen umgehen können.