SitzblockadenSo weit darf Protest gehen
Die Antifa in Köln hat bereits geprobt, wie sie den AfD-Parteitag blockieren will. Ein Schwerpunkt der Proben: Effektive Sitzblockaden.
Wie weit darf friedlicher Protest eigentlich gehen und sind Sitzblockaden ein demokratisches Mittel des Protests? Eindeutig jein. Sitzblockaden befinden sich in einem Grenzbereich sagt Christian von Coelln. Er ist Professor für Staatsrecht an der Universität in Köln.
"Friedlicher Protest bedeutet, dass es nicht zu Straftaten größeren Umfangs, zu einem aufrührerischen Verlauf und krawallartigen Zuständen kommt."
Mittlerweile sei verbindlich entschieden, dass Sitzblockaden nicht unter allen Umständen strafbar sein müssen, sagt der Staatsrechtler. Voraussetzung dafür ist, dass Sitzblockaden einen Beitrag zur Meinungsfreiheit leisten, indem sie darauf ausgerichtet sind, öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen und Meinungsbildung zu betreiben. Das verlangt das Bundesverfassungsgericht.
Wenn Sitzblockaden allerdings eine andere Veranstaltung tatsächlich verhindern sollen, sind sie kein friedlicher Protest mehr.
Polizei: Schutz für beide Seiten
Eine schwierige Rolle kommt dabei der Polizei zu. Sie muss sowohl den Parteitag der AfD schützen als auch den friedlichen Protest der Demonstranten. Und sie muss zusätzlich die friedlichen Teilnehmer schützen vor denen, die eben nicht friedlich protestieren wollen. Bleibt der Protest nicht friedlich, hat die Polizei das Recht, die Gegendemonstration aufzulösen.
"Das ist eine Aufgabe der Polizei, um die sie insgesamt nicht zu beneiden ist."
Was das Postulat der Linken angeht, man müsse den Rechtsruck in Deutschland auf der Straße bekämpfen, enthält sich Christian von Coelln einer Bewertung. Aus juristischer Sicht ist weder das eine noch das andere strafbar.
"Man darf politisch links sein, man darf politisch rechts sein, beides lässt das Grundgesetz zu."
Er bewertet es als Zeichen einer Demokratie, dass gegenteilige Meinungen einander gegenüberstehen können. Jeder dürfe seine eigene Meinung zum Ausdruck bringen, aber niemand dürfe den anderen gewalttätig mundtot machen, sagt der Staatsrechtler. Bleibt der Protest friedlich, ist er demokratisch. Das gleiche gilt aber auch für den AfD-Parteitag.