Verschärfung des Sexualstrafrechts"Ein Nein muss reichen"
Die Politik zieht Konsequenzen aus den Übergriffen auf Frauen in der Kölner Silvesternacht: Sexualstrafrecht und Asylrecht sollen verschärft werden. Teresa Bücker, Mit-Initiatorin der #ausnahmslos-Kampagne, ist damit nur teilweise einverstanden.
Bislang war es nach deutschem Recht so: Hat das Opfer lediglich "nein gesagt" oder geweint, war das allein nicht ausreichend für die Verurteilung eines Täters wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung. Laut Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs lauten die Bedingungen dafür: Der Täter muss entweder Gewalt angewendet oder damit gedroht haben oder eine schutzlose Lage des Opfers ausgenutzt haben, aus der es sich nicht befreien konnte.
Schärferes Sexualstrafrecht allein reicht nicht aus
Das sind "völlig realitätsfremde" Bedingungen, sagt Teresa Bücker, Mit-Initatorin der Kampagne #ausnahmslos gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus: "Ein Nein muss in jedem Fall ausreichen." In diesem Punkt ist Teresa Bücker zufrieden mit dem Vorhaben der großen Koalition, die nach den Übergriffen auf Frauen am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht unter anderem das Sexualstrafrecht verschärfen will. Danach soll in Zukunft auch schon ein "Nein" des Opfers für eine Verurteilung des Täters wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung ausreichen.
Viele sexuelle Straftaten werden nicht angezeigt
Teresa Bücker sagt aber auch: Ein schärferes Sexualstrafrecht allein reicht nicht, um sexualisierte Gewalt effektiv zu bekämpfen. Die Autorin und Aktivistin für Frauenrechte kritisiert unter anderem, dass immer noch sehr viele Straftaten erst gar nicht zur Anzeige gebracht werden - auch weil Frauen sich zu häufig selbst die Schuld an sexuellen Nötigungen oder Vergewaltigungen geben. Oder weil andere ihnen diese Schuld einreden.
"Ich finde, da wird das Asylrecht gerade als Sanktionsrecht missbraucht und die Debatte geht in eine völlig falsche Richtung."
Mit einem anderen Vorhaben der großen Koalition dagegen ist Teresa Bücker ganz und gar nicht einverstanden: mit der Verschärfung von Asylrecht und Abschiebepraxis. So sollen in Zukunft straffällig gewordene Asylsuchende einfacher und schon bei weniger harten Strafen als bisher abgeschoben werden können. Teresa Bücker hält dagegen: "Dass wir Flüchtlinge oder Migranten abschieben, wird unser Problem mit sexualisierter Gewalt nicht lösen." Ihrer Meinung nach wird diese Maßnahme vorgeschoben, um Sicherheit zu suggerieren: "Sexualstraftaten von Migranten machen nur einen Teil aus - genauso werden Straftaten von deutschen Tätern verübt."
Die Doppelmoral der Debatte
Teresa Bücker moniert eine gewisse "Doppelmoral" in der Debatte, deren Fokus zu stark auf nicht-deutsche Sexualstraftäter verengt sei. Sicher: Straftaten müssten bestraft werden. Aber nach einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe sofort das Asylrecht entziehen? "Das sehe ich sehr kritisch", sagt Teresa Bücker.
- Wie geht es weiter nach Köln? | Artikel von Teresa Bücker
- Gegen jede Form von Diskriminierung | DRadio Wissen zur Gründung der #ausnahmslos-Initiative