Selbstschussanlage ist verbotenGefährliche Gartensicherheit
Wer seinen Garten betritt, wird automatisch beschossen. So sicherte ein Saarländer seinen Garten. Über das Urteil gegen den Mann haben wir mit einem Juristen gesprochen.
Wegen einer Selbstschussanlage auf einem Grundstück im Saarland ist ein 64-jähriger Angeklagter zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Saarbrücken sprach ihn unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Im Mai 2017 hatte ein Mann versehentlich die angeblich auf Wildschweine zielende Anlage ausgelöst. Er wurde dadurch in der Kniekehle verletzt. Der Rechtsanwalt Hans Hanagarth ordnet den Fall für uns ein.
Gesetze gelten auch im Garten
Selbstverständlich darf ein Eigentümer sein Grundstück schützen, aber nur im Rahmen bestimmter Grenzen: Einerseits der Gesetze und andererseits kommen in einem Kleingarten noch die Regeln der Gartenordnung hinzu.
"Man kann da tun und lassen was man will - im Rahmen der Gesetze und auch der Satzungen, die die Schrebergartenanlagen selbst vorsehen."
Eine Selbstschussanlage sei ein regelrecht gemeingefährliches Mittel, so Hans Hanagarth weiter. Wenn überhaupt, solle sie nur der Staat anbringen dürfen, findet der Jurist.
Wie eng die Grenzen beim Sichern von Grundstücken sind, zeigt das folgende Beispiel: Schon der Einsatz von Stacheldraht ist dafür in Städten nicht erlaubt.
"In Heidelberg hatten wir den Fall, dass eine Verbindung, bei der ständig eingebrochen wurde, versucht hat, Stacheldraht zu ziehen. Geht nicht. Auch wegen des Baurechts, wo man keine kriegsähnlichen Zustände in der Stadt haben will."
Beim Überwachen von Grundstücken und Häusern gelten andere Regeln. Man darf sowohl Garten und Haus mit Kameras filmen und fotografieren, wenn wirklich nur der Privatbereich beobachtet wird. Gehwege und andere Bereiche des öffentlichen Raums dürfen nicht in den Erfassungsbereich privater Sicherheitskameras fallen, sagt Hans Hanagarth.
So urteilte das Gericht
Und das Ergebnis im Fall der Selbstschussanlage im Saarland? Das Amtsgericht Saarbrücken wertete den Bau der Selbstschussanlage als sorgfaltswidrig und die Verletzung als vorhersehbar. Eine vorsätzliche Tat konnte das Gericht dem Mann aber nicht nachweisen.
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