Prostituiertenschutzgesetz"Schlag ins Gesicht der Sexarbeiterinnen"
Ein neues Gesetz soll Sexarbeiterinnen besser schützen. Kondome sind Pflicht, Registrierung ebenfalls. Manche Betroffene lehnen die neuen Regeln ab.
Anfang Februar 2016 haben sich die Regierungsparteien in Berlin auf ein neues Gesetz zur Prostitution geeinigt. Sexarbeiterinnen müssen sich künftig registrieren und beraten lassen. Kondome sind künftig Pflicht. Bei Verstoß drohen dem Freier Geldstrafen.
"Bis zu 50 000 Euro Strafe können gegen Freier verhängt werden, die sich nicht an die Kondompflicht halten."
So genannte Flatrate- oder Gruppensex-Angebote werden verboten. Bordellbetreiber brauchen künftig eine staatliche Genehmigung und werden überprüft. Dass soll verhindern, dass ein vorbestrafter Menschenhändler ein Bordell leitet. Das Prostituiertenschutzgesetz muss noch durch den Bundestag und soll im Juli 2017 in Kraft treten.
"Dieses Gesetz macht mich wütend. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Sexarbeiterinnen."
Eine Stunde Liebe erklärt die geplanten Regeln, spricht mit der Berliner Sexworkerin Kristina Marlen über ihre Arbeit und warum sie eine stärkere Kontrolle und Überwachung ablehnt.
In welchen vielfältigen Notlagen sich Frauen auf dem Kölner Straßenstrich befinden, erklärt die Sozialarbeiterin Sabine Reichert. Sie hat in Köln das Konzept für einen offiziellen Straßenstrich in so genannten "Verrichtungsboxen" mitentwickelt.
"Für uns ist jede Distanz zu der Szene schon ein kleiner Erfolg."
Sonja Dolinsek von der Uni Erfurt ordnet das neue deutsche Prostitutionsgesetz im internationalen Vergleich und historisch ein. Sie begrüßt die Kondompflicht, hält aber die Anmeldepflicht für Prostituierte für einen Rückschritt und kontraproduktiv.
- Sieben Freier am Tag - Armutsprostitution | Bericht im Deutschlandfunk
- Menschenhandel heute | Portal von Sonja Dolinsek
- Appell gegen Prostitution | Emma will Prostitution abschaffen
- Appell für Prostitution | Berufsverband sexuelle Dienstleistungen