Betteln in SchwedenSchwedische Stadt will mit Gebühren Betteln verhindern
Wer in Eskilstuna betteln will, braucht eine Genehmigung. Umgerechnet kostet sie ungefähr 25 Euro und kommt damit einem Bettelverbot gleich.
In Schweden soll es rund 4500 Bettelnde geben, die sich hauptsächlich in den Großstädten wie Stockholm, Malmö oder Göteborg aufhalten. Meist werden sie toleriert. Immerhin gilt Schweden als "Supermacht der Mitmenschlichkeit".
Betteln mit Genehmigung
Mittendrin, rund 100 Kilometer westlich von Stockholm, liegt Eskilstuna, die größte Stadt der schwedischen Provinz Södermanlands. Die mehr als 65.000 Einwohner wollen das Betteln verbieten. Bettelnde müssen in der Stadt eine "Sammelgenehmigung" vorweisen. Diese Genehmigung erhält man gegen eine Gebühr von umgerechnet 25 Euro.
Wer diese Genehmigung nicht hat, muss mit Konsequenzen rechnen. Thomas Bergquist von der Polizei hat im schwedischen Rundfunk erklärt, dass Ordnungskräfte, wenn der Bettler keine Genehmigung vorzeigen kann, ihn auffordern können, zu gehen, ihn sogar vom Platz entfernen dürfen und äußerstenfalls festnehmen können.
"Wir können sie auffordern, zu gehen. Oder vom Platz entfernen. Oder vorläufig festnehmen. Das alles natürlich strikt nach den entsprechenden Paragraphen im Polizeigesetz."
Laut dem ARD-Korrespondenten Carsten Schmiester sei aber noch nicht vorgekommen, dass Ordnungskräfte gegen Bettelnde vorgehen. Ob diese Genehmigung auch für andere Menschen gilt, die beispielsweise auf der Straße für einen guten Zweck sammeln, ist nicht klar.
Stilles Betteln ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt
In Deutschland ist Betteln grundsätzlich erlaubt und ist durch den "Gemeingebrauch von öffentlichem Verkehrsgrund" abgedeckt. Darunter fällt alles, was jeder im öffentlichen Raum tun darf. Dazu gehöre laut Johannes Mayer vom Kreisverwaltungsreferat der Stadt München auch das stille Betteln, oft auch "Demutsbetteln" genannt.
"Das stille Betteln bedeutet: Ich setze mich einfach an den Wegesrand und bitte still um eine Gabe. Dagegen kann man nicht vorgehen, dagegen wird auch niemand vorgehen."
In der Münchener Fußgängerzone ist aber auch das Demutsbetteln schon seit mehr als 30 Jahren verboten. In diesem Jahr ist es bereits zu 195 Anzeigen wegen Zuwiderhandlung gekommen. Für Wiederholungstäter gibt es Betretungsverbote und auch Bußgelder.
Grundsätzlich soll sich der Kommunale Außendienst um die Bettler kümmern, der mit Sozialarbeitern vernetzt ist. Denn als Grundsatz gelte: Man will helfen – nicht nur strafen.
Betteln mit Kindern oder Tieren ist verboten
Anders verhält es sich beim "aggressiven Betteln": Jemand kommt auf eine Person zu und verfolgt sie sogar, um Geld zu erbetteln. Auch "verkehrsbehinderndes" Betteln ist grenzwertig, wenn sich jemand einer Person in den Weg stellt. Gegen "bandenmäßiges" Betteln gehen Ordnungskräfte in Deutschland vor, wenn es nachweisbar ist. Verboten ist Betteln mit Kindern oder Tieren.
Bettelnde, die vorgeben, nur noch ein paar Euro für ein Zugticket zu benötigen, machen sich des Betrugs schuldig. Genauso solche, die vorgeben ein Handicap zu haben.