Smart und illegalWenn Haushaltsgeräte spionieren

Die Bundesnetzagentur warnt vor Gadgets und Haushaltsgeräten mit Video und Audioaufnahmefunktion.

Gegenstände, die wir möglicherweise täglich nutzen, aber deren Funktionsspektrum wir in der Regel nicht kennen, vor denen warnt die Bundesnetzagentur jetzt: Smarte Uhren und Saugroboter zählen zur wichtigsten Kategorien auf der Liste. Grundsätzlich können aber alle möglichen Geräte in Deutschland illegal sein, wenn sie unbemerkt zu unserer Überwachung genutzt werden könnten.

Spionagetools: Duftspender, Rauchmelder, Futterspender

Vernetzte Alltagsgegenstände, die über ein Mikrofon oder eine Kamera verfügen, sind in Deutschland verboten, "wenn sie zusätzlich Audio- oder Bilddateien an ein mobiles Endgerät weiterleiten können“, so der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Es gibt auch Duftspender, Rauchmelder, GPS-Tracker, Futterautomaten und Alarmanlagen, die uns im Alltag filmen oder unsere Gespräche mitschneiden und übertragen können.

"'Smartwatch mit Abhörfunktion' steht natürlich in den wenigstens Fällen in der Produktbeschreibung sondern 'Babyphone-Funktion'. Da schöpfen dann wohl die wenigsten Leute Verdacht."
Andreas Noll, Deutschlandfunk Nova

Viele dieser smarten Gadgets und Geräte haben eingebaute Kameras und Mikrofone. Sind die einmal aktiviert, können sie zu kleinen Mini-Spionen in der Wohnung werden. Sie übertragen drahtlos sensible Daten, dadurch verletzen sie massiv unsere Privatsphäre. Die Geräte gelten als verbotene Telekommunikationsanlagen und das macht ihren Verkauf in Deutschland illegal.

Smarter Spion: Taschentuch-Box mit Mikrofon

In diesem Jahr hat die Bundesnetzagentur mehr als 4.600 verbotene Produkte auf Internet-Plattformen löschen lassen. Mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2020: Da waren es knapp 2200. Immer mehr Geräte eigenen sich zum Spionieren – auch in Produktkategorien, von denen wir das auf den ersten Blick wohl nicht annehmen würden.

Die Bundesnetzagentur zählt so zum Beispiel Taschentuch-Boxen in ihrer Warnung auf. Zuletzt sind offenbar Varianten in den Umlauf gebracht worden, die mit Mikrofonen versehen sind. Auch vor bestimmten Lampen, Pop-Art-Blumen oder Powerbanks warnt die Behörde inzwischen.

Kamera in Saugroboter nicht notwendig

Möglicherweise erscheint es uns naheliegend, dass ein Saugroboter über eine Kamera verfügt, damit er nicht gegen Hindernisse fährt. Deutschlandfunk-Nova-Reporter Andreas Noll sagt, dass man dieses Problem in der Regel anders löst: mithilfe von Ultraschall zum Beispiel. Dadurch erübrigt sich der Einbau einer Kamera in einen Saugroboter.

Wenn das akustisches oder optisches Signal für eine Aufnahme fehlt

Trotzdem gibt es Modelle, die über eine Kamera verfügen. Denn eine Kamera ist per se nicht verboten, so Andreas Noll. Verboten ist sie nur, wenn sie unbemerkt Video und Ton aufnehmen kann und es kein akustisches oder optisches Signal gibt, das auf eine Aufnahme hinweist.

Produktbeschreibung genau lesen

Um sich vor unbemerkten Aufzeichnungen zu schützen, sei es wichtig, die Produktbeschreibungen und Datenschutzbestimmungen eines Gerätes aufmerksam durchlesen, empfiehlt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Andreas Noll. Damit könnten wir prüfen, ob sich das Gerät auch als Spionagetool verwenden lässt.

In Zweifelsfällen gibt es eine Verbraucherhotline der Bundesnetzagentur, die man an normalen Werktagen erreichen kann, sagt Andreas Noll. Oder per E-Mail: spionagegeraete@bnetza.de

Geräte müssen vernichtet werden

Entdecken wir, dass eines unserer Geräte eine Abhör- oder Filmfunktion enthält, so muss dieses nachweislich vernichtet werden. Es an den Hersteller zurückzuschicken, ist nicht erlaubt. So steht es auf der Homepage der Bundesnetzagentur, auf der ein Formular mit dem Titel 'Vernichtungshinweis' heruntergeladen werden kann.

Wenn man das Gerät nicht freiwillig vernichten will, dann kann die Behörde ein Zwangsgeld in einer Höhe von bis zu einer Million Euro festsetzen.

Bei dem Foto oben auf dieser Seite handelt es sich um ein Symbolfoto.