Rote AmpelSoll ich´s wirklich machen…?
Viele tun es, aber keiner will es so richtig zugeben. Einfach mal bei Rot über die Ampel gehen, wenn uns kein Auto gefährlich werden kann. In London gelten Ampeln eher als amüsante Empfehlung, während die Japaner bei dem Thema gar keinen Spaß verstehen.
In vielen Metropolen dieser Welt geben sich Touristen dadurch zu erkennen, dass sie pflichtbewusst an jeder roten Ampel stehen bleiben, die sich ihnen in den Weg stellt. Für die Einwohner von New York oder London gilt das rote Licht einer Ampel eher als gut gemeinter Hinweis und nicht als ernst zu nehmendes Warnsignal.
Japaner verhalten sich auch im Straßenverkehr sehr regelkonform
Französische Verhaltensforscher haben jetzt das Verhalten von Fußgängern in Japan und Frankreich verglichen, und erstaunliche Unterschiede festgestellt. An mehreren Fußgängerampeln in Straßburg und in Nagoya stellten sie Kameras auf und beobachteten insgesamt 5500 Passanten.
In Japan überquerten nur zwei Prozent von ihnen eine rote Ampel. In Frankreich waren es dagegen stolze 42 Prozent. In beiden Ländern befanden sich unter den Rotsündern aber mehr Männer als Frauen.
In Deutschland verhallten sich laut Statistik die Fußgänger in Berlin am schlimmsten und werden in der Hauptstadt dementsprechend auch in die meisten Unfälle verwickelt. Jeden fünften Fußgänger, der im deutschen Straßenverkehr verletzt oder sogar getötet wird, erwischt es an Fußgängerampeln, sagt der Automobilclub ACE.
"Männer werden deutlich öfter an Fußgängerampeln getötet. Wenn ein Mann bei Rot über die Ampel geht, ist das Risiko zu sterben, statistisch gesehen 30 Prozent höher als bei einer Frau."
Der aktuelle Bußgeldkatalog dürfte nur die wenigsten Menschen dazu bewegen, ihr Verhalten zu überdenken und in Zukunft nur noch bei Grün die Straßenseite zu wechseln. Obwohl die Regeln für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger gleichermaßen gelten, klafft bei den Strafgeldern doch eine erhebliche Lücke.
Während ein Autofahrer mit 200 Euro Strafe und zwei Punkten in Flensburg rechnen muss, kostet einen Fußgänger die Ordnungswidrigkeit nur schlappe fünf Euro.