ReinheitsgebotBiergenuss all over
Das waren noch Zeiten: In frühchristlichen Klöstern erhielten die Mönche noch um 1800 eine Maß Bier und eine halbe Maß Wein zu Mittag. Und die gleiche Menge auch am Abend. Und heute? Heute wollen die ersten Kommunen uns das Trinken in der Öffentlichkeit untersagen.
Am 23. April vor 500 Jahren hatte der "geregelte Biergenuss" in Deutschland seine Geburtsstunde. An diesem Tag verkündeten die bayrischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. zu Ingolstadt eine Landesordnung. Darin wurden zum ersten Mal die Herstellung und der Vertrieb von Bier festgeschrieben. Nicht nur, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser bestehen dürfe, sondern auch, was das alkoholische Getränk kosten darf.
Wer Bier - wie bis dahin geschehen - mit allerlei gesundheitsschädlichen Stoffen streckte, dem wurden dafür Strafen angedroht. Heute ist diese Ordnung unter dem Begriff Reinheitgebot bekannt.
Bier war schon damals und ist noch heute das deutsche Nationalgetränk. Gesoffen wurde schon immer, was das Zeug hält. Früher wurde Bier landauf landab schon zum Frühstück konsumiert. Dringend empfohlen übrigens sogar für Wöchnerinnen.
"Für Stillende ist das Getränk von großer Bedeutsamkeit, heißt es in einer medizinischen Würdigung des Bieres, da der Milch dadurch die Konsistenz verliehen wird."
Auch für Studierende gehört Bier schon seit Jahrhunderten zum täglichen Lebensgenuss dazu. In studentischen Kreisen etablierte sich das Kühle Blonde mit solcher Wucht, dass der Studentenhistoriker Otto Böcher für das 19. Jahrhundert die "totale Verbierung des Studentenlebens und seiner Sprache" feststellte.
"Die erste Pflicht der Musensöhne ist, dass man sich ans Bier gewöhne."
Günter Dippold von der Universität Bamberg sprach am 24.2.2016 über die "Kleine Kulturgeschichte des Bieres". Im Technoseum Mannheim, dem Veranstaltungsort, läuft noch bis Ende Juli 2016 eine große Ausstellung mit Rahmenprogramm, die jede Menge Wissenswertes rund ums Bier anbietet.