Regeln für FlugobjekteKommt der Drohnenführerschein?
Im September 2013 gab es einen Drohnenangriff der Piratenpartei auf die Bundeskanzlerin. Merkel hatte die Bruchlandung des Flugobjektes damals amüsiert mitverfolgt. Ihre Personenschützer fanden das Ganze aber weniger lustig. Die mittlerweile sehr populären Quadrocopter sind eine ernsthafte Gefahrenquelle. Das Bundesverkehrsministerium hat jetzt neue Vorschriften für Drohnen und deren Piloten vorgestellt.
Von einer "Kennzeichnungspflicht" für Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm ist zum Beispiel die Rede: Die Flugobjekte sollen zukünftig also beim Kauf registriert werden. Dabei werden auch die Daten der Käufer festgehalten, um sie im Fall eines Schadens zur Verantwortung ziehen zu können.
"Netzpolitik.org verwendet für diese 'Kennzeichnungspflicht' den Begriff 'Vorratsdatenspeicherung'."
Wo die erhobenen Daten dann gespeichert werden sollen, ist laut Netzpolitik.org aber noch völlig offen. Die Seite kritisiert auch, dass die Sache mit der Kennzeichnungspflicht vor kurzem schon einmal in einer Kleinen Anfrage im Bundestag Thema war, dort aber nur sehr "schmallippig" beantwortet wurde.
"Und jetzt habe der Minister lieber der 'Bild' berichtet als dem Parlament, und dort die Neuerungen vorgestellt."
Parallele zum Waffenkauf
Wie auch beim Erwerb einer Schusswaffe soll in Zukunft ein Nachweis erforderlich sein, dass der Pilot mit der Drohne auch umgehen kann - zumindest im Falle von gewerblichen Nutzern. Diese müssen demnächst "fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse" gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt nachweisen und bekommen dann eine Lizenz.
"Private Drohnen-Piloten dürfen zukünftig nicht mehr in einer Höhe von mehr als 100 Metern fliegen – und nicht mehr außerhalb der Sichtweite."
Auch das Überfliegen folgender Bereiche wird verboten: "Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärische Anlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorte oder Katastrophengebiete, Einsatzorte von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder -organisationen, Kraftwerke und Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien."
Der Anflug auf die Kanzlerin wäre künftig strafbar
Bei aller Kritik an Datenspeicherung oder Regulierung von vermeintlich harmlosen Privatvergnügungen - die Vorschriften sind schon nachvollziehbar, sagt Netzautor Michael Gessat. Momentan scheint die Lieferung von Drogen, Handys oder Waffen per Drohne in Gefängnisse ein akutes Problem zu sein. Deshalb machen sich Experten intensiv Gedanken über Abwehsysteme. Ein weiteres Horrorszenario: Bombenangriffe per Drohne auf Fußballstadien.