Reform des SexualstrafrechtsVon der Moral zum Gesetz

Nach der Kölner Silvesternacht 2015 war die Empörung groß und der Ruf nach einer Reform des Sexualstrafrechts laut. Ist dessen Reform Moralpolitik?

Nein heißt nein. Klingt nachvollziehbar. Im Leben und im Sexualstrafrecht. Aber Moment mal - die Tatsache, dass der §177 des Strafgesetzbuchs ( StGB) verändert wurde, verdankt sich moralischer Empörung. Empörung über die Übergriffe von Männern auf Frauen in der Silvesternacht 2015 am Kölner Hauptbahnhof.

"Ich stelle fest, dass die Reform des Sexualstrafrechts ein moralisch geframter Rechtssetzungsprozess war, der auf angemessenen und unangemessenen Skandalisierungen beruhte und zu teils sachlichen aber auch sachlich unangemessenen Regelungen geführt hat."
Anja Schmidt, Rechtswissenschaftlerin MLU Halle

Strafrecht und Empörung

Ist das eine gute Mischung: Recht und Moralpolitik? Diese Frage stellt sich die Rechtswissenschaftlerin Anja Schmidt in ihrem Vortrag: "Ist die Reform des Sexualstrafrechts 'Moralpolitik'?", den sie am 23. Januar 2018 an der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg gehalten hat.

"Die Reform sollte in ihren sachlich gerechtfertigten Gehalten nicht mit dem Vorwurf der Moralisierung entwertet werden."
Anja Schmidt, Rechtswissenschaftlerin MLU Halle

In ihrem Vortrag beschreibt Anja Schmidt, wie sich der §177 StGB hinsichtlich sexuellem Übergriff, sexueller Nötigung und Vergewaltigung entwickelt hat, welche Schutzlücken ausgemacht wurden und welche Reformen in Planung waren. 

Pro und Contra Skandalisierung

Bis dann die Silvesternacht von Köln 2015 die Debatte beschleunigt hat. Das hat für Kritik an der Reform gesorgt. Stellt sich die Frage: Darf ein Skandal und die allgemeine Empörung darüber den Gesetzgeber leiten?

"Skandalisierungen können wichtig sein, um überhaupt Rechtssetzungsprozesse voranzutreiben, die in der Sache wichtig sind. Sie können aber auch Diskussionen eskalieren lassen und in die vollkommene Unsachlichkeit führen."
Anja Schmidt, Rechtswissenschaftlerin MLU Halle

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