Mittel gegen rabiate SpendensammlerDas Recht, in Ruhe gelassen zu werden
Ein Spendensammler steht vor der Tür - und er geht einfach nicht. Das können wir tun, wenn wir von Spendensammlern bedrängt werden.
Wir hatten darüber berichtet, dass Menschen von Spendensammlern regelrecht unter Druck gesetzt worden seien. Zwar gibt es bei deutschen Wohltätigkeitsorganisationen offizielle Standards wie das Spendensiegel, dass jedoch einzelne Mitarbeiter oder Teilverbände bei ihren Werbeaktionen ausscheren, kann immer vorkommen. Wir haben nachgehört, was wir gegen rabiate und aufdringliche Spendensammler unternehmen können.
Unangenehme Überraschung
Meistens schlittern wir ganz unvorbereitet in die Situation: Es klingelt und plötzlich steht jemand vor der Tür, der Geld für einen guten Zweck will. Die Begegnung an der Haustür ist dabei generell ein schwieriges Setting. So weisen Verbraucherschützer immer wieder daraufhin, keine Geschäfte und Verträge an der Haustür abzuschließen und vor allem kein Bargeld zu spenden, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Verena von Keitz.
Erstmal in Ruhe überlegen
Egal, ob uns die Person und ihr Spendenanliegen angenehm sind oder nicht, zunächst gilt: Nichts unterschreiben, keine Mitgliedschaften abschließen und kein Bargeld spenden. Weitere Informationen anzufordern und um Bedenkzeit zu bitten, sollte in jedem Fall drin sein. "Und seriöse Spendensammler werden das akzeptieren", sagt Verena von Keitz.
Und wenn er nicht aufgibt?
Dann gibt es aber noch weniger angenehme Spendensammler, die Druck aufbauen, um uns zum Spenden zu bewegen. Hier, jetzt, sofort. Eigentlich sollte eine klare Positionierung reichen, sagt Verena von Keitz. "Wenn ich jemanden bitte zu gehen, dann muss er gehen. Er darf dann auch nicht weiter klingeln oder an der Tür klopfen und mich belästigen und nerven." Verstößt jemand gegen unsere Bitte, hat das auch eine rechtliche Dimension, erklärt Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf.
"Grundsätzlich hat man das Recht, in seinem Haushalt Ruhe gelassen zu werden. Wenn man dann freundlich, aber entschieden erklärt, dass man in Ruhe gelassen werden möchte, dann ist jeder zweite Versuch in Kontakt zu treten ganz klar rechtswidrig."
Dass jemand einmal klingelt, dagegen können wir natürlich nichts unternehmen, aber wenn der Druck weitergeht, gibt es die Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
Der Fuß in der Tür
Je nach Situation kann es sich um Hausfriedensbruch oder Nötigung halten. Ein gutes Beispiel ist der Fuß, der in die Tür gestellt wird. "Ein Fuß in der Tür ist natürlich Nötigung und überdies auch eine Verletzung des Hausrechtes", erklärt Rechtsanwalt Udo Vetter.
Bitte, Beschwerde und Unterlassung
Eine Nummer kleiner geht es hier aber auch: beispielsweise mit einer informellen Beschwerde an die Organisation. Am besten so konkret wie möglich mit dem Zeitpunkt des Vorfalls und gegebenenfalls dem Namen (Der Mitarbeiter sollte sich ausweisen können). Eine andere Möglichkeit ist die vom Juristen aufgesetzte Unterlassungserklärung an die Organisation, um zu verbieten, dass sie zum Spenden sammeln zu dir kommen.
"Das ist ähnlich wie bei unverlangten Werbemails. Da hat man ja auch einen juristischen Unterlassungsanspruch. Das heißt, da muss man aktiv werden und gegebenenfalls juristisch und notfalls auch gerichtlich dagegen vorgehen."
Auch in einem anderen Setting sieht es ähnlich aus: In der Fußgängerzone freundlich angesprochen zu werden, dagegen spricht zunächst einmal gar nichts. Hier gilt wie an der Haustür der gegenseitige Respekt, erklärt Udo Vetter: "Sie müssen es respektieren, wenn man dann deutlich macht, dass man in Ruhe gelassen werden möchte." Alles, was darüber hinausgeht - verfolgen, beschimpfen, festhalten - ist im Zweifel sogar ein Fall für die Polizei.
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