RadfunkFahrradfahren mit Kopfhörern
Erlaubt oder nicht erlaubt? Viele, die beim Fahrradfahren Musik hören, haben ein latent schlechtes Gewissen. Müssen wir aber gar nicht, wenn wir es maß- und verantwortungsvoll machen.
Jeder Vierte hört laut Umfragen beim Radfahren Musik. Bei den Unter-25-Jährigen sogar jeder Zweite. Ist ja auch schön - mit guter Mucke aufm Ohr so herumzufahren - und das aller Schönste: Es ist auch nicht grundsätzlich verboten. Klar geregelt ist es in der Straßenverkehrsordnung allerdings nicht.
"Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht [...] beeinträchtigt sind."
Wir müssen also sicherstellen, dass wir noch mitbekommen, was um uns herum passiert. Das heißt: In-Ear-Kopfhörer sind nicht so gut, weil sie in den Gehörgang reingehen und Kopfhörer mit Noise-Cancelling-Funktion gehen überhaupt nicht. Die sind ja dazu da, alle Umgebungsgeräusche zu unterdrücken. Was aber geht, sind Earbuds zum Beispiel. Das sind diese normalen Kopfhörer, die beim Smartphone dabei sind.
Wichtiger Faktor beim Radfahren: Die Lautstärke der Musik
Wie gut wir beim Fahrradfahren mitbekommen, was um uns herum passiert, wenn wir Kopfhörer tragen, hängt natürlich davon ab, wie laut die Musik ist. Drehen wir fast auf Maximum (80 Dezibel), hören wir ein Auto von hinten erst, wenn es drei Meter entfernt ist. Ohne Kopfhörer und Musik hören wir es schon bei 16 Metern Entfernung.
"Man sollte sich als Fahrradfahrer echt bewusst sein, wie stark einen Musik einschränken kann."
Wir wollen nicht davon ausgehen, aber WENN ein Unfall passiert und der beteiligte Radfahrer Musik gehört hat, kann es sein, dass die Richter eine Mitschuld aussprechen. Es ist also ein Risiko - aber grundsätzlich nicht verboten. Am besten, wir gehen mit der Musik auf dem Ohr beim Radfahren maß- und verantwortungsvoll um.
Mehr zum Thema - auch aus unserer Serie "Radfunk"
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- Studie zum Straßenverkehr: Trotz Musik - sicher Radfahren | Muikshören beim Radfahren hat nicht mehr Unfälle zur Folge.
- Jeder Vierte hört Musik auf dem Rad | Die Rechtslage zum Musikhören auf dem Fahrrad ist nicht eindeutig.