Künstliche Intelligenz und PrüfungsrechtWarum KI-Einsatz bei Klausuren erlaubt sein sollte
KI bei Klausuren benutzen? Verboten! Aber ist das wirklich so? Und wenn ja: Sollte das so bleiben? Die Rechtswissenschaftler*innen Sarah Rachut und Dirk Heckmann plädieren in ihrem Vortrag für einen neuen Umgang mit dem KI-Einsatz an Hochschulen.
Generative Künstliche Intelligenz wie ChatGBT oder Gemini ist eine enorme Herausforderung – auch in der Bildung. Meistens wird KI-Einsatz an Unis unter dem Aspekt Missbrauch diskutiert.
"Die Dinge bewegen sich, die Dinge entwickeln sich. Und wir können im Recht nicht mehr auf diesem alten Stand bleiben!"
Das ist ein Fehler, glauben Sarah Rachut und Dirk Heckmann. Stattdessen solle man KI zum Anlass nehmen, die Art und Weise zu modernisieren, wie wir Studienleistungen bewerten. Ohnehin seien die Prüfungsordnungen an vielen Stellen veraltet, kritisieren sie in ihrem gemeinsamen Vortrag.
"Wir brauchen ein gewisses Technikverständnis und eine Sensibilität für diese Themen. Auch bei den Gerichten."
"Es ist notwendig, dass wir ganz klar benennen, was eigentlich erlaubt und verboten ist", fordert Sarah Rachut und betont, dass es eine Pflicht der Hochschulen gibt, faire und chancengerechte Prüfungen anzubieten.
Prüfungen müssen rechtssicher, fair und chancengerecht sein
Was also tun? Die Hochschulen müssen umdenken, um dem aktuellen Stand technischer Entwicklungen gerecht zu werden, so die beiden Rechtswissenschaftler*innen.
"Das Studium soll doch genau auf diese Ko-Kreation auch vorbereiten!"
Es finde gerade ein Paradigmen-Wechsel statt hin zur Ko-Kreation, argumentiert Dirk Heckmann. Statt KI-Einsatz zu verbieten, sollte Studierenden die sinnvolle Zusammenarbeit mit generativer Künstlicher Intelligenz beigebracht werden.
Generative KI als "technisches Hilfsmittel" bei Prüfungen zulassen
In ihrem Vortrag analysieren der Professor und die Wissenschaftliche Mitarbeiterin kritisch den Status Quo an deutschen Hochschulen in Sachen Prüfungsordnungen und Einsatz generativer KI und stellen Forderungen auf, wie Unis mit KI umgehen sollten und wie rechtssichere Prüfungen gestaltet werden könnten.
Dirk Heckmann ist Professor für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der School of Social Sciences and Technology der TU München. Sarah Rachut ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an seinem Lehrstuhl und außerdem Geschäftsführerin des dortigen Forschungsinstituts TUM Center for Digital Public Services (CDPS).
Ihr gemeinsamer Vortrag trägt den Titel: "Trust in co-creation: Rechtssichere Hochschulprüfungen mit und trotz ChatGPT - Plädoyer für eine große Studienreform". Aufgezeichnet wurde er am 19. April 2024 im Rahmen des 18. Internationalen For..Net Symposiums 2024, das unter dem Titel stand "Wahrheit – Macht – Rechtsstaat. Generative KI im Spiegel von Recht, Technik und Gesellschaft". Veranstalter des Symposiums war das CDPS, das Bayerische Forschungsinstitut für Digitale Transformation hat als Co-Veranstalter unterstützt.