StrafrechtPornos: Zwischen Tabu und sexueller Selbstbestimmung

Im Strafrecht ist vor allem der Schutz vor der Wahrnehmung pornografischer Inhalte geregelt, die wiedergegebenen Personen werden kaum geschützt. Wie kann das geändert werden? Ein Vortrag der Juristin Anja Schmidt.

Pornografie regelt das Strafgesetzbuch in den Paragrafen 184 bis 184e. Geschützt werden hier in erster Linie Menschen, die Pornos konsumieren, nicht aber die Personen, die in Pornos zu sehen sind, sagt Anja Schmidt. Sie ist Juristin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Pornografie als Teil sexueller Selbstbestimmung

Pornografische Inhalte haben auch etwas mit sexueller Selbstbestimmung zu tun, erklärt die Juristin. Denn sexuelle Selbstbestimmung entstehe unter anderem durch Kommunikation und ein Mittel der Kommunikation seien Pornos. Daher muss ein Pornografie-Strafrechtecht auch vor einer Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung schützen, sagt sie.

"Das Pornografie-Strafrecht steht noch stark in der Tradition des Sittlichkeitsschutzes."
Anja Schmidt, Juristin

Anja Schmidt diskutiert diese politische Dimension der Pornografie anhand eines Zitates des Journalisten Sebastian Meineck: "Der anonyme Upload von Pornos ist eine kaum diskutierte Form von Teilhabe."

Die Juristin fordert, das Pornografie-Strafrecht aufzulösen und stattdessen vier Regelungsbereiche zu schaffen, die das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in Bezug auf Pornografie schützen:

  1. Schutz des Wachsens in die sexuelle Selbstbestimmung (Jugendschutz) und das Verbot von Gewalt-, Kinder- und Jugendpornografie
  2. Schutz vor unzumutbarer Konfrontation mit sexualbezogenen Inhalten
  3. Verfügungsgewalt über Inhalte, die eine Person selbst sexualbezogen wiedergeben
  4. Schutz vor Ausbeutung bei der Herstellung von Pornos

Anja Schmidt ist Juristin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Dieses Sommersemester hat sie die Entlastungsprofessur für Strafrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main inne. Ihr Vortrag heißt "Pornografie – zwischen Tabu und sexueller Selbstbestimmung". Sie hat ihn am 15. Februar 2024 im Rahmen der Tagung: "Juristinnen an Hochschulen – Geschlechterrecht in Forschung und Lehre" an der Uni Bremen gehalten.

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