VerkehrPolizeikontrolle: Welche Rechte wir haben
Wenn wir von der Polizei angehalten und kontrolliert werden, müssen wir weder Fragen beantworten noch freiwillige Tests machen. Eine Anwältin für Verkehrsrecht hat einen Tipp, der in jeder Situation funktioniert.
Der Konsum von Cannabis ist mittlerweile in Deutschland erlaubt. Es gibt bestimmte Regeln und Rahmenbedingungen. Und innerhalb dieses Rahmens ist Kiffen legal. Allerdings nicht, wenn wir danach noch Auto fahren wollen. Da sind die Vorgaben recht streng: Fahrende dürfen maximal 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum haben, das entspricht in etwa 0,2 Promille beim Alkohol. Es ist aber auch nicht ganz so einfach zu berechnen.
Ein fiktives Beispiel: Wir haben etwas geraucht, nicht viel, aber ein bisschen und fahren dann mit dem Auto nach Hause. Am Straßenrand steht eine Polizeikontrolle und winkt uns raus. Es ist nicht ersichtlich, wir haben keinen Joint mehr zwischen den Fingern, und man kann es auch nicht riechen. Aber trotzdem fragt die Polizei: "Haben Sie etwas geraucht?"
Tipp bei der Verkehrskontrolle: Aussage verweigern
Anwältin Melanie Leier von der Kanzlei Schumacher und Partner in Düsseldorf ist spezialisiert auf Straf- und Verkehrsrecht. Sie rät, in so einer Situation keine Aussage zu machen: "Es ist so, dass grundsätzlich der Beschuldigte einer Straftat oder auch der Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens das Recht hat zu schweigen."
In Deutschland ist es im Grundgesetz, aber auch der Strafprozessordnung verankert, dass Beschuldigte nicht antworten müssen. "Im Zweifelsfall kann er sogar lügen", sagt die Anwältin, "und aus anwaltlicher Sicht ist immer ganz ratsam, von diesem Schweigerecht Gebrauch zu machen, um insbesondere als juristischer Laie keine ungewollten Aussagen zu tätigen, die dann vielleicht im laufenden Verfahren auch falsch interpretiert werden könnten."
"Man kann eben beispielsweise sagen: 'Ich möchte von meinem Schweigerecht Gebrauch machen.'"
Wir sollten uns auf keinen Fall einschüchtern lassen und auf unser Recht beharren, betont Melanie Leier.
Bei einem Verdacht auf Drogenkonsum, wie beispielsweise Cannabis oder auch Alkohol, kann die Polizei grundsätzlich verschiedene Tests durchführen, um den THC-Wert oder den Alkoholwert festzustellen. Auch hier haben wir das Recht zu verweigern, sagt die Anwältin. "Das heißt, man muss diese Tests nicht machen. Man kann mitteilen, dass man damit nicht einverstanden ist, beispielsweise bei einem Atemalkoholtest. Oder auch bei einem Cannabis-Schnelltest muss man nicht aktiv teilnehmen", sagt sie.
Wenn wir verweigern, kann es sein, dass die Polizei sich einen richterlichen Beschluss für einen Test einholt. Eventuell auch dann, wenn es einen Anfangsverdacht zu einer Straftat gibt – etwa weil wir Schlangenlinien gefahren sind oder weil es im Auto nach Gras riecht. Wir können dann immer noch sagen, dass wir einen Test ablehnen, müssen uns dem richterlichen Beschluss allerdings fügen.
"Der Bluttest muss durchgeführt werden, im Zweifel auch gegen den Willen des Beschuldigten oder Betroffenen."
Es gibt auch den Fall der sogenannten Gefahr im Verzug, beispielsweise wenn durch verstreichende Zeit Testergebnisse verfälscht werden könnten. "Dann kann auch die Staatsanwaltschaft oder Polizei anordnen. Aber auch da gilt: Man kann weiterhin seine fehlende Zustimmung kundtun, muss dann aber eben Folge leisten", erklärt Melanie Leier.
"Ehrlichkeit ist selbstverständlich in vielen Lebenssituationen zu empfehlen. Aber jetzt hier in unserem Fall ist Schweigen in der Regel doch die sicherste Option."
Ehrlichkeit sei im Leben meist besser, so die Anwältin, aber in dem Fall, dass wir etwas geraucht oder getrunken haben und dann bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei befragt würden, sei Schweigen die sicherste Option.
Hier gehe es vor allem darum, keine belastenden Aussagen zu machen. "Weil man dieses Recht hat, dass man zum Tatvorwurf keine Aussage tätigen muss. Und dann sollte man dieses Recht auch nutzen, gerade aus anwaltlicher Sicht", so die Expertin.
Sie rät, zunächst den Rat einer Anwältin oder eines Anwalts einzuholen und insbesondere die Ermittlungsakte des Falles zu sichten. "Denn darin sind alle Beweise aufgeführt, alle belastenden und entlastenden Beweise. Und erst wenn man diese und den Sachverhalt kennt, kann man dann mit dem Mandanten gemeinsam überlegen, ob man Stellung beziehen will, ob es sinnvoll ist oder ob man nicht auch weiter schweigt", sagt Melanie Leier.