Polizeidaten in der US-CloudBodycambilder aus Deutschland auf Amazonservern
Die Bundespolizei vertraut bei Bodycamaufnahmen auf Dienste von Amazon. Für die einen ist das ein Datenschutzskandal – unser Netzreporter sieht ein anderes Problem.
Bodycams bei Polizisten sollen dokumentieren, was bei einer Begegnung zwischen Bürgern und Polizisten passiert – und das kann zur Deeskalation beitragen und dient zur Dokumentation von Straftaten. Auf der anderen Seite können die laufenden Kameras einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen – auch bei Unbeteiligten, die zufällig ins Bild geraten. Zwar werden die Kameras in der Regel aktiv von den Polizisten gestartet und laufen nicht ständig mit. Die Geräte können dennoch in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen.
Die aufgenommenen Bilder und Clips sollten, wenn sie überhaupt erstellt werden, mit hohen Datenschutzstandards behandelt werden. Sichergestellt sein muss: Wenn keine Straftat passiert ist, müssen die Bilder endgültig gelöscht werden. Allerdings speichert die Bundespolizei die Bilder ihrer Bodycams auf Servern des amerikanischen Unternehmens Amazon in Frankfurt am Main. Das ergab eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Benjamin Strasser von der FDP. Für Benjamin Strasser liegt das Problem darin, dass amerikanische Behörden Zugriff auf das Material haben könnten. Der physische Standort des Servers ist für ihn irrelevant.
Zwang zur Kooperation für US-Firmen
Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz von den Grünen verweist darauf, dass Amazon Gesichtserkennungssoftware an US-Polizeibehörden verkauft hat. Dass dieses Unternehmen die Bodycamaufnahmen für die Bundespolizei verwalte, hinterlasse mehr als ein ungutes Gefühl.
"Es gibt diesen berüchtigten Cloud Act - ein US-Gesetz, das US-Firmen dazu zwingt, auf Anforderung Daten an Behörden rauszurücken. Auch, wenn die auf Servern im Ausland abgelegt sind. Das ist ein Affront gegen das EU-Datenschutzrecht."
Michael Gessat erinnert daran, dass amerikanische Firmen durch das US-Gesetz Cloud Act gezwungen sind, auf Anforderung Daten an Behörden herauszugeben, auch, wenn die auf Servern im Ausland abgelegt sind. Ein Gesetz, das im Widerspruch zum EU-Datenschutzrecht steht. Unser Netzreporter Michael Gessat teilt die Bedenken trotzdem nicht.
Im konkreten Fall der Bodycambilder der Bundespolizei werden die Videodaten verschlüsselt auf Amazonserver hochgeladen und auch erst durch die Behörde wieder entschlüsselt. Michael Gessat vertraut auf diese Verschlüsselung, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auch zertifiziert wurde.
"Mich wundert auch, wieso nicht die Telekom so ein System anbieten kann, wieso das nicht im Datenverbund ITZ möglich sein soll."
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