SchuleSo politisch dürfen Lehrer sein
Die AfD fühlt sich von Hamburger Lehrern ungerecht behandelt. Sie sollen im Unterricht gesagt haben, die Partei sei nicht wählbar. Steht Lehrern so ein Statement zu?
Weil Hamburger Lehrer gesagt haben sollen, die AfD sei nicht wählbar, will die Partei jetzt eine Meldeplattform einführen, über die Eltern und Schüler Vorfälle dieser Art anonym an die Schulbehörde melden können. Die Frage dabei ist: Verstoßen die Lehrer mit solchen Aussagen überhaupt gegen irgendwelche Vorschriften?
Ilka Hoffmann ist Schulexpertin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Sie sagt, dass Lehrer sich durchaus kritisch zu politischen Vorgängen und Parteien äußern dürften. Das müsse dann aber als eigene Meinung kenntlich gemacht werden.
"Die Schule ist in erster Linie dem Grundgesetz verpflichtet. Und da ist es auch die Pflicht auf etwas hinzuweisen, was nicht dem Grundgesetz entspricht."
Bei rassistischen oder homophoben Aussagen von Parteien oder ihren Vertretern, die dem Grundgesetz widersprechen, sind Kritik und Einordnung sogar im Sinne der Erziehungsaufgaben der Schule.
Aber: Für negative Aussagen über zum Beispiel Parteien gilt, dass sie nicht alleine dastehen dürfen. Das heißt, es muss deutlich werden, dass es verschiedenen Meinungen gibt. Es muss eine Art Neutralität durch Meinungsvielfalt hergestellt werden.
"Nicht davon berührt sind Aussagen, die dem Schulgesetz und auch dem Grundgesetz entsprechen. Da kommt man bei der AfD manchmal schon in Grenzgebiete."
Eltern, die Sorge haben, ihr Kind werde von einem Lehrer mit einer bestimmten Meinung infiltriert, müssen das erst mal nachweisen, sagt Ilka Hoffmann. Und das ist gar nicht so leicht.
Transparenz und Fakten
IIka Hoffmann hält es für wichtig, dass Lehrer ihre Meinung transparent machen, ihre Ansichten begründen und mit Fakten unterfüttern. Außerdem sollten sie sich mit anderen Meinungen, die ebenfalls gut begründet sind, konfrontieren lassen.
"Diese Meldeplattform erinnert an totalitäre Staaten."
Von einer Meldeplattform hält Ilka Hoffmann nichts. Eltern, die das Gefühl hätten das Neutralitätsgebot in der Schule würde verletzt, sollten sich zunächst mal an die Lehrperson selbst wenden. Als nächste Instanz gilt die Schulleitung, und dann könne man weiter gehen zur Schulaufsichtsbehörde. Eine Partei hingegen sei niemals ein Ansprechpartner für Verstöße gegen das Neutralitätsgebot.
"Eine Partei überwacht den Neutralitätsauftrag - das ist geradezu absurd."
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