ParkanlagenPflücken bis Baumfrevel: Was (nicht) erlaubt ist
Flieder und Co. blühen. Pflücken und schneiden ist in Maßen erlaubt. Aber es gibt auch klare Tabus, vor allem, wenn es um Bäume geht. Wiederholten "Baumfrevel" hat die Stadt Köln jetzt zur Anzeige gebracht.
Was erlaubt ist und was nicht, da gibt es große Unterschiede: Zum Beispiel, um welche Pflanzen es geht. Und auch, wie sehr sie darunter leidet. Denn manche pflücken ein paar Blumen, andere zücken offenbar auch schon Mal die Kettensäge.
Pflücken an sich ist nicht generell verboten, sagt unsere Reporterin Krissy Mockenhaupt. Für Blumen, Zweige, Gräser, Kräuter und Co. gilt die sogenannte "Handstraußregel".
"Für viele Pflanzen gilt die sogenannte 'Handstraußregel': Für den Eigenbedarf darf ich der Natur Blumen, Zweige, Gräser, Kräuter und Co. entnehmen - so viel ich eben in eine Hand bekomme."
Wichtig ist, dass wir für unseren eigenen Bedarf pflücken und nicht, um die Blumen später zu verkaufen. Aber: Die Handstraußregel gilt allerdings nicht für Pflanzen, die unter Artenschutz stehen. Dazu zählen zum Beispiel die meisten Farne, Enzian, Krokusse, Tulpen und Narzissen. Außerdem sind alle Pflanzen tabu, die in einem Naturschutzgebiet oder Nationalpark wachsen.
Auch Weidenkätzchen dürfen nicht gepflückt oder abgeschnitten werden – zumindest nicht zwischen dem 1. März und dem 30. September. "Da gibt es auch keine Ausnahmeregelung wie die Handstraußregel", sagt unsere Reporterin.
Keine geschützten Blumen pflücken
Wenn wir uns also nicht sicher sind, was wir da pflücken: lieber Finger weg. Denn geschützte Blumen zu pflücken, kann Geld kosten. Die Strafen variieren je nach Bundesland. "Bei unerlaubtem Blumenpflücken geht es los bei Strafen von 25 bis 50 Euro", sagt Krissy Mockenhaupt. "Je nachdem, welche Pflanze und wo und wieviel Schaden du angerichtet hast, kann das sogar richtig hochgehen." Dann drohen Strafen von tausenden von Euro.
Richtig teuer wird es auch beim sogenannten Baumfrevel - wenn Bäume ganz bewusst sehr stark beschädigt oder sogar komplett gefällt werden.
Zu Baumfrevel kam es zum Beispiel in Köln. Dort wurde an Bäumen viel Rinde entfernt. An einer Zierkirsche wurde die halbe Krone abgeschnitten. "Ein Baum ist so stark dadurch beschädigt, dass er vermutlich nicht mehr lange überleben wird", sagt unsere Reporterin. Um eine halbe Krone abzuschneiden, müssen die Täter sehr bewusst gehandelt haben, denn dafür braucht es Werkzeug.
Auf Baumfrevel gibt es richtig hohe Strafen
Die Stadt Köln hat Anzeige erstattet wegen Sachbeschädigung, es geht um rund 2.000 Euro Strafgeld. Gilt ein Baum als Naturdenkmal, geht es sogar noch um deutlich höhere Summen: "In Mecklenburg-Vorpommern ist das höchste Bußgeld für Baumfrevel bei 100.000 Euro angesetzt", berichtet Krissy Mockenhaupt.
"So etwas passiert in Parks tatsächlich auch, wenn Alkohol im Spiel ist. Oder wenn sich Jugendliche ausprobieren wollen. Öfter wird auch mit Bäumen gezündelt."
Solchen Vandalismus an Bäumen erlebt Daniela Antoni immer wieder. Sie ist Baum-Sachverständige. Das passiere zum Beispiel, wenn Leute betrunken sind. Teilweise werde auch an Bäumen herumgezündelt.
Nachvollziehbar ist das alles natürlich nicht. "Bäume sind ein Sicht- und Lärmschutz, sie sind Sauerstoff- und Schattenspender, Filter- und Klimaanlage", sagt Daniela Antoni. "Und natürlich sind sie einfach wunderschön."