PfeffersprayChili-Schleuder für Jedermann

Attacken mit Pfefferspray, wie Sonntag am Hamburger Flughafen, häufen sich in letzter Zeit. Auch weil das Reizgas praktisch für jeden zugänglich ist. Doch wer bei einem Angriff erwischt wird, riskiert fünf Jahre Gefängnis.

Zwei Dinge, die sich eigentlich überhaupt nicht miteinander vertragen sind unsere Augen und Capsaicin, ein Wirkstoff der Tabascopflanze, der auch in Pfeffersprays zur Anwendung kommt. Jeder, der beim Kochen schon einmal mit Chilischoten hantiert und den ungewaschenen Händen die Augen gerieben hat, weiß, wie schmerzhaft Capsaicin sein kann.

Nicht in die Augen fassen, sondern direkt zum Arzt gehen

Gelangt bei einer Auseinandersetzung Pfefferspray in unsere Augen, ist der Effekt noch um ein Vielfaches höher. Das mussten am Wochenende die Passagiere am Hamburger Flughafen erleben. Dort war der Inhalt einer Kartusche über die Klimaanlage im Gebäude verteilt worden. Der Flugbetrieb lag für eine Stunde lang lahm, weil viele Menschen über Atemwegsbeschwerden, Augenbrennen und Übelkeit geklagt hatten. Neun von ihnen kamen vorsorglich ins Krankenhaus.

Nach einer Pfefferspray-Attacke sollten sich Betroffene auf keinen Fall an den Augen reiben, sondern einen Arzt aufsuchen, der die Augen gründlich mit lauwarmem Wasser ausspült. Wer Kontaktlinsen trägt, sollte diese rausnehmen, weil sich darunter Rückstände bilden können. Im schlimmsten Fall bleiben Schäden an der Hornhaut zurück.

Im Drogeriemarkt liegt Pfefferspray gleich an der Kasse

Grundsätzlich kann Pfefferspray in Deutschland ohne Altersbeschränkung frei in Onlineshops, Waffengeschäften und Drogeriemärkten gekauft werden. Vor allem seit der Silvesternacht 2015 in Köln sind die Verkaufszahlen in Deutschland angestiegen.

Frei verfügbares Pfefferspray muss aber eine von zwei Bedingungen erfüllen. Entweder muss auf der Dose sichtbar "Nur zur Tierabwehr" stehen, oder das Siegel "PTB" der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.

Dieser Embed kann leider nur direkt auf der Webseite von Deutschlandfunk Nova angezeigt werden.

Fehlen die Kennzeichnungen, gilt das Pfefferspray als Waffe und darf nicht verkauft werden. Wer doch damit auf der Straße erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Der kleine Waffenschein ist nur dann nötig, wenn das Pfefferspray in einer Reizgaspistole mitgeführt werden soll.

Benutzen dürfen wir das Pfefferspray bei Menschen grundsätzlich nur zur Verteidigung und niemals zum Angriff, also bei Notwehr oder Nothilfe. Und das, obwohl auf der Verpackung mancher Produkte nur die Tierabwehr eindeutig vermerkt ist.

"In dieser Situation darf ich natürlich meine Fäuste einsetzen, ich dürfte aber auch ein Stück Zaun abbrechen und genauso kann ich natürlich auch Pfefferspray nehmen, um mich vor einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu schützen oder einem anderen zu helfen."
Patrick Riebe, Fachanwalt für Strafrecht

Sobald irgendwer Pfefferspray benutzt, prüft die Polizei anschließend, ob der Einsatz auch wirklich angemessen und notwendig war. Sollte das nicht der Fall sein, muss der Täter mit einer Freiheitsstrafe rechnen - bis zu fünf Jahren. In weniger schweren Fällen bleibt es vielleicht auch nur bei einer Geldstrafe.