Hetze im NetzDie Grenzen der Meinungsfreiheit
Reicht es Hass und Hetze im Netz zu löschen? Nein, sagen Medienmacher und Strafverfolger. Ein Pilotprojekt geht gegen die Autoren einzelner Hasskommentare juristisch vor. Doch was bringt das? Ein Staatsanwalt berichtet.
Wer im Netz hetzt, muss nicht nur damit rechnen, dass seine Kommentare gelöscht werden, sondern dass es auch Besuch von Polizei und Staatsanwaltschaft gibt: Kürzlich hat es bundesweit Durchsuchungen gegen Online-Hetzer gegeben. Die Verfahren laufen, Gerichtsprozesse werden angestrebt.
Was tun gegen Hasskommentare?
Besonders Medien haben oft mit einer vergifteten Kommentarkultur zu kämpfen. In Nordrhein-Westfalen gibt es seit einem halben Jahr ein Pilotprojekt mit dem Namen "Verfolgen statt Löschen", bei dem verschiedene Medien, Medienwächter, Landeskriminalamt und Staatsanwälte zusammenarbeiten. Ihr Ziel: Ein Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu schaffen, dass Hetze im Netz auch strafbar sein kann. 220 Anzeigen hat es bisher im Rahmen des Pilotprojekts gegeben.
Doch wann sind Kommentare strafbar? Wann sollten Internetnutzer oder Journalisten Hetze anzeigen? Und wie geht das überhaupt? Das erklärt unser Gast Staatswalt Christoph Hebbecker, der bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime in Köln sich mit dem Thema Hassbotschaften auseinandersetzt.
Die Sendung gibt es auch als Podcast. Abonniert "Was mit Medien" via iTunes oder RSS-Feed. Auch nach der Sendung könnt ihr mit uns direkt und mit unseren Moderatoren Daniel Fiene und Herrn Pähler über Twitter kommunizieren. Ein Protokoll der Sendung gibt es auch per Newsletter.