PegidaGalgenbauern droht Geldstrafe

Was ist eigentlich noch vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützt? Viele Plakate bei Demonstrationen der Pegida sind zumindest grenzwertig. Doch der Galgen mit den Namen von Merkel und Gabriel, der am 12. Oktober 2015 zum Protest getragen wurde, geht eindeutig zu weit, sagt Rechtsanwalt Christian Schertz.

Möglicherweise Volksverhetzung, auf jeden Fall Beleidigung und auch Verunglimpfung von Verfassungsorganen sowie Störung des öffentlichen Friedens - das sind die Anklagepunkte, denen sich der Galgenbauer auf der Pegida-Demonstration gegenübersehen dürfte. Ein Ermittlungsverfahren ist sicher. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, geht es dem Angeklagten zunächst mal ans Geld. Vorausgesetzt er oder sie ist Ersttäter. Sollte das eine Wiederholungstat sein, droht auch Gefängnis. Auf jeden Fall ist man bei einer Verurteilung aber vorbestraft.

"​Das ist einen neue Form von Verrohung, die entsprechend vom Rechtsstaat beantwortet werden sollte."
Christian Schertz, Rechtsanwalt

Nach Meinung von Christian Schertz hätte die Polizei bereits vor Ort eingreifen müssen. Die Sachlage war eindeutig genug. Das hätte zu einer vorübergehenden Festnahme zwecks Feststellung der Personalien führen müssen. Bereits in Heidenau hatte es die Polizei versäumt, gegen die Demonstranten vorzugehen, die rechte Parolen gerufen hatten.

"Warum geht die Polizei in Sachsen bei derart radikalen Gestaltungen, die volksverhetzend, beleidigend und schmähend sind, nicht sofort dazwischen?"
Christian Schertz wundert sich über das Verhalten der Polizei in Sachsen

Dass die Polizei vor Ort erst im Nachhinein tätig geworden ist, bezeichnet Christian Schertz als kleinen Skandal. Für ihn ist es höchste Zeit, dass der Rechtsstaat durchgreift und entsprechende Konsequenzen zieht.

"Wenn sie den Rechtsstaat nicht spüren, werden sie immer weiter machen und die Verrohung wird schlimmer, da bin ich mir sicher."
Christian Schertz fordert ein Durchgreifen des Rechtsstaates

Hintergrund zu den Ereignissen in Dresden und Heidenau: