Private FeiernParty trotz Corona-Maßnahmen: Wenn die Polizei klingelt
Darf die Polizei in die Wohnung, wenn sich mehr als zehn Personen darin aufhalten? Anwalt Udo Vetter, sagt nein. Ohne äußerliche Anzeichen müsse die Polizei vor der Tür bleiben. Der Polizeigewerkschafter Rainer Wendt ist anderer Meinung.
Laut den neuesten Corona-Maßnahmen dürfen sich in einer Wohnung insgesamt nur zehn Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Diese Beschränkung haben Bund und Länder für Privaträume zunächst bis Ende November festgelegt, um die Zahl der Coronavirus-Infektionen zu reduzieren.
Sie gilt grundsätzlich auch im Außenbereich. Ob diese Regel ein Gebot oder ein Verbot werde, entscheiden die Bundesländer, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Carolin Bredendiek.
"In den Corona-Regeln steht: 'Gruppen feiernder Menschen in Wohnungen wie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.' "
Die eigene Wohnung ist durch das Grundgesetz geschützt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht. Das bedeutet auch, dass Durchsuchungen nur stattfinden dürfen, wenn ein Richter das angeordnet hat. Ausnahme bei Gefahr im Verzug.
Diskussion um Gefahrenabwehr
Rainer Wendt ist Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Er sagt, gerade bei privaten Partys könnten die Beamten sofort einschreiten. Für ihn gehört das Betreten einer Privatwohnung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zur Gefahrenabwehr.
Die Voraussetzung: Die Polizei habe Grund anzunehmen, dass in der zu kontrollierenden Wohnung tatsächlich nicht-regelkonform gefeiert werde.
"Wenn die Polizei konkrete Hinweise hat, dass eine solche 'verbotene Party' stattfindet, darf sie die Wohnung betreten und kontrollieren. Dann sind wir im Bereich der Gefahrenabwehr. Da kann sie nicht auf richterlichen Beschluss warten."
Für den Rechtsanwalt Udo Vetter wird es problematisch, sobald ein Nachbar die Polizei ruft, obwohl es äußerlich keine Anzeichen gibt, dass in einer Wohnung gegen die Regeln verstoßen wird.
Hinweis auf Richtervorbehalt
Dann könne der Polizei der Zutritt zur Wohnung verweigert werden, wenn die Beamten keinen richterlichen Beschluss dabeihaben. Dieses Grundrecht des Richtervorbehalts beziehe sich auch auf eine solche Lage wie die Corona-Krise, sagt der Jurist.
"Wenn die Gefahr im Verzug nicht durch Tatsachen untermauert werden kann, gilt der Richtervorbehalt. Dieser Richtervorbehalt ist ein Grundrecht."
Wie also letztlich eine solche Situation an der Wohnungstür abläuft, wird vom einzelnen Fall, den jeweiligen Umständen und den Beteiligten abhängen.