ParkplatzmissbrauchKnöllchen gegen Parkplatzschmarotzer
Supermarkt-Parkplätze werden gerne für Park-and-Ride oder als privater Dauerparkplatz missbraucht. Die Parkplatzbesitzer wehren sich dagegen und verteilen Knöllchen.
Grundsätzlich darf der Grundstückseigentümer bestimmen, nach welchen Regeln auf seinem Parkplatz geparkt werden darf. Doch die Regeln, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, müssen leserlich für den Parkplatznutzer zu sehen sein. Beispielsweise muss deutlich erkennbar sein, wie lange geparkt werden darf, dass eine Parkscheibe im Auto sichtbar angebracht sein muss, dass die Parkhöchstdauer nicht überschritten werden darf und wenn doch, eine Strafgebühr droht, schlimmstenfalls sogar das Fahrzeug abgeschleppt wird.
Privatrechtliche Vertragsstrafe
Weil Parkplatzschmarotzer die Kundenparkplätze blockieren, sind einige Supermärkte oder auch Baumärkte dazu übergegangen, ihre Parkplätze von privaten Parkplatzwächtern kontrollieren zu lassen. Bei Rechtsanwaltskanzleien werden deshalb immer mehr Anfragen von Parkplatznutzern gestellt, die eine Strafgebühr bezahlen sollen. Tatsächlich muss nicht gezahlt werden, wenn:
- Der Halter des Fahrzeugs nicht selbst gefahren ist. Der Halter muss den Fahrer nicht angeben.
- Die AGB nicht sichtbar für den Nutzer angebracht waren.
- Die Summe für die privatrechtliche Vertragsstrafe bei Überschreiten der Parkhöchstdauer nicht kenntlich gemacht ist.
"Dann kann ich schreiben, ich habe da zwar geparkt, aber ich erkenne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht an, die waren nämlich nicht zu lesen und außerdem bin ich mit der Vertragsstrafe nicht einverstanden und dann muss ich natürlich das Parkentgelt, was ich gespart habe, nachzahlen."
Wer auf einem Parkplatz eine Strafe kassiert hat, weil er länger als die Höchstdauer geparkt hat, aber auch nicht auf die AGB aufmerksam gemacht wurde, kann zum einen Beweisfotos vom Parkplatz machen und zum anderen dem Parkplatzbetreiber den Widerspruch mit Fotos und dem Einkaufsbeleg schicken.
"Es gab offenbar auch schon Fälle, wo sich Parkraumbetreiber kulant gezeigt haben, wenn Kunden ihren Einkaufsbeleg nachgereicht haben."