Einigung über § 219aPhilipp Amthor: "Das ist ein guter Kompromiss"
Informieren über Abtreibungen? Ja, ein bisschen. Der vieldiskutierte Paragraf 219a bleibt. Philipp Amthor, CDU-Abgeordneter, findet die Einigung gut und sagt es sei eine gute Balance zwischen Selbstbestimmung der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens.
Der Bundestag hat am Donnerstag, den 21.2.2019 für den Entwurf der Großen Koalition zur Reform des Paragrafen 219a abgestimmt. Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Nach monatelangem Streit hatte sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss für eine Reform geeignet, diese sieht nun eine Ergänzung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch vor.
Der Kompromiss von CDU und SPD verbietet es Ärzten weiterhin, Schwangerschaftsabbrüche zu bewerben. Allerdings dürfen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig auch öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Wie sie das tun, dürfen sie – beispielsweise auf ihrer Homepage – nicht weiter ausführen. Kritiker sprechen deswegen auch weiterhin von einem Informationsverbot.
Balance zwischen Selbstbestimmung und Lebensrecht
Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor hat für den Kompromiss gestimmt. Für ihn ist die Reform des Paragraphen 219a Teil eines größeren Konsenses darüber, wie insgesamt mit Schwangerschaftsabbrüchen umgegangen wird. Dieser parlamentarische und gesellschaftliche Konsens reicht in die 90er Jahre zurück.
"Ich finde, dieser 94er Kompromiss ist eine gute Balance zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau, aber auch dem Lebensrecht des ungeborenen Lebens."
Philipp Amthor hält das Hauptargument der 219a-Gegner für vorgeschoben; Abtreibungsärzte seien im Wesentlichen nicht dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Fälle, in denen sich die Justiz mit solchen Fällen hätte beschäftigen müssen, seien die absolute Ausnahme.
"Es geht um ganz, ganz wenige Fälle – unter vierzig im letzten Jahr. Der überwiegende Teil von ihnen wurde eingestellt."
Der Abgeordnete beruft sich außerdem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ob eine Abtreibung legal vorgenommen werden kann, müsse demnach in zwei Stufen entschieden werden. Erst müsse durch Beratung geklärt werden, ob überhaupt eine Abtreibung vorgenommen werden solle und dann – erst in einem zweiten Schritt – die Art und Weise.
"Das Bundesverfassungsgericht hat uns ein enges Korsett vorgegeben, dass bei der Frage, ob eine Abtreibung vorgesehen ist, eine Zweistufigkeit vorgenommen wird. Erst das Ob, dann die Frage des Wie."
Der verabschiedete Kompromiss sieht weiterhin vor, dass die Bundesärztekammer eine ständig aktualisierte Liste der Ärzte und Krankenhäuser erstellt, die Abbrüche durchführen.
Der Fall Kristina Hänel
Ein Auslöser für die Debatte war unter anderem, dass das Amtsgericht Gießen Ende 2017 die Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Abtreibungsgegner hatten auf ihrer Homepage entdeckt, dass sie Abbrüche anbietet. Sie hatten Kristina Hänel daraufhin angezeigt.
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