Udo Vetter über Gesetz zur Volksverhetzung"Meinungsfreiheit wird eingeschränkt"
Seit der Erneuerung des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches können zum Beispiel ausländerfeindliche Äußerungen zur Anzeige gebracht werden. Rechtsanwalt Udo Vetter sagt: Das birgt eine Gefahr.
Die AfD-Vositzende Frauke Petry ist wegen Volksverhetzung angezeigt worden. Zwei Motivwagen bei einem Faschings-Umzug sollen denselben Straftatbestand erfüllt haben. Einem Mann wird vorgeworfen, gegen in Deutschland lebende Türken gehetzt zu haben.
Der Begriff der Volksverhetzung wird in letzter Zeit häufiger verwendet - was auch daran liegt, dass das Gesetz im vergangenen Jahr geändert wurde. Es geht inzwischen über das Bestrafen von Holocaust-Leugnungen hinaus und erfasst im Prinzip alle Beschimpfungen und Herabsetzungen "vorbezeichneter Gruppen, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung".
Juristen uneins
Ein Beispiel:
Inzwischen kann eine Person dafür angezeigt werden, Aussagen zu treffen wie "Die Flüchtlinge sollen ins Arbeitslager". Ein Gericht muss dann prüfen, ob eine solche Aussage den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt oder nicht.
Juristen, die sich mit diesem Thema befassen, sind sich zwar einig, dass niemand solche Aussagen treffen sollte - uneins sind sie aber darüber, ob ein Gericht sich damit befassen sollte, wenn es doch gemacht wird.
Udo Vetter, Rechtsanwalt und Mann hinter dem Lawblog, hält das neue Gesetz für problematisch, weil es so schwierig ist die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung zu ziehen.
"Ich sehe eine Gefahr, dass Staatsanwälte den demokratischen oder auch undemokratischen Diskurs beeinträchtigen."
Rechtsanwalt Udo Vetter sieht im neuen Paragrafen das Potenzial, mithilfe des Strafrechts die öffentliche Diskussion zu lenken und "möglicherweise auch zu deckeln". Und auch die Meinungsfreiheit - ein von der Verfassung geschütztes Grundrecht - sieht er bedroht. Denn wer nur noch politisch korrekt argumentieren dürfe, werde in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt.
Vetter befürchtet, dass eine wichtige Diskussion nicht mehr stattfinden könnte, weil Kritiker direkt zur Strafanzeige greifen, anstatt an einem Austausch mit Argumenten interessiert zu sein.
"Wir sollten mehr das Gespräch suchen und weniger Anzeigen erstatten."
Andere Meinungen zum Paragraphen zur Volksverhetzungen gehen in die Richtung: Klug platzierte Hassrede kann gruppendynamische Prozesse auslösen.