Olympische Spiele 2016"Eine Regel, die völlig am Athleten vorbei geht"
Tagt doch, wie ihr wollt? Nicht, wenn es nach dem Internationalem Olympischen Komitee (IOC) geht. #Rio2016, #Olympia und #OlympischeSpiele sind für Unternehmen tabu, wenn sie kein offizieller Sponsor der Spiele sind. Sprinter Sven Knipphals ist genervt.
Das IOC verbietet Unternehmen, diese Hashtags zu benutzen, wenn sie keine offiziellen Sponsoren sind. An sich findet der Leichtathlet Sven Knipphals das Vorgehen des IOC auch richtig, um die Sponsoren zu schützen, die die Olympischen Spiele mitfinanziert haben. Die Regelung richtet sich demnach vor allem gegen große Unternehmen, die von den Olympischen Spielen ferngehalten werden sollen.
Gleichzeitig hätte das aber auch negative Auswirkungen für kleine Sponsoren wie die von Sven, die dem Sprinter nicht einmal auf Facebook Glück wünschen dürfen. Genervt hat er sich auf seiner Facebook-Seite über den Social-Media-Maulkorb des IOC lustig gemacht.
Die Sportler müssen sich vom IOC genehmigen lassen, wenn sie ihren Namen, ihr Bild und ihre sportliche Leistung für Werbezwecke während der Olympischen Spiele einsetzen wollen. Würde Sven beispielsweise ein Bild von sich im Trikot posten, auf dem das Logo eines Sponsors zu erkennen ist, wäre das nach der Olympischen Charta, Regel 40 verboten.
Die Athleten haben einen knapp 30 Seiten langen Leitfaden ausgehändigt bekommen, in dem erklärt ist, wie sie Regel 40 anwenden zu haben.
"Ich habe mich hingesetzt und mir eine halbe Stunde lang das durchgelesen. Hinterher war ich eigentlich verwirrter als vorher."
Unterm Strich stellt Sven für sich fest, dass er als Sportler nicht mehr so frei schreiben kann, was er will. Es gäbe gewisse Auflagen wie zum Beispiel, dass sie die Logos der Olympischen Spiele nicht nutzen dürfen. Bei Fotos müsse man sehr stark aufpassen, erklärt Sven. Es dürfen keine Drittpersonen auf dem Foto erscheinen. Videos und Audio sind komplett verboten, sagt Sven. Werden Fotos mit Text veröffentlicht, muss er aufpassen, was er schreibt, weil ihm untersagt ist, nebenbei eine journalistische Tätigkeit aufzunehmen.
Bei Missachtung von Regel 40 kann Sven mit einer Konventionalstrafe belegt werden, die 2012 bei 50.000 Euro lag, oder von den Olympischen Spielen ausgeschlossen werden.
Mehr über den Social-Media-Maulkorb:
- Social-Media-Vorgaben zu Olympia: "Diese Regel ist natürlich absurd" | Artikel auf Spiegel Online
- Wie sich der deutsche Sprinter Sven Knipphals gegen den Maulkorb bei Olympia wehrt | Artikel auf bento.de
- Social-Media-Maulkorb: Unerlaubte Worte, Hashtags und Re-Tweets bei den Olympischen Spielen | Artikel auf netzpolitik.org