Neue Regelung für HeilpraktikerGeprüft wird die Unbedenklichkeit
Die Bundesregierung will die Zulassung von Heilpraktikern neu regeln. Anlass dafür sind Todesfälle in einer alternativen Krebsklinik, weil Patienten mit einem nicht zugelassenen Medikament behandelt wurden.
Heilpraktiker kann eigentlich jeder werden, es gibt nur wenige Voraussetzungen:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Hauptschulabschluss
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis
"Wie intensiv gelehrt wird, wird in Deutschland nicht kontrolliert."
Die Ausbildung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt: Sie kann je nach Heilpraktiker-Schule ein bis drei Jahre dauern. Auch die Lehrpläne unterscheiden sich. Die Schweiz ist da schon etwas weiter - überall werden die gleichen Inhalte gelehrt.
Je nach Bundesland ist unterschiedlich geregelt, wer die Prüfung abnimmt. In Nordrhein-Westfalen prüfen Mediziner in den Gesundheitsämtern den Stoff ab. In erster Linie wird medizinisches Grundwissen abgefragt. Wer die Prüfung besteht, erfüllt die Voraussetzung, um eine staatliche Genehmigung für eine eigene Praxis zu erhalten.
Prüfung testet, ob Kandidat unbedenklich sind
Wer bestehen möchte, muss Kenntnisse in diesen Bereichen vorweisen:
- Anatomie
- Organfunktionen
- Beurteilung von Laborwerten,
- Erkennen von lebensbedrohlichen oder akuten Erkrankungen
- Diagnose von Infektionen
"Die Heilpraktiker sollen belegen, dass sie kein Risiko für die Patienten darstellen. Sie müssen in der Lage sein, zu beurteilen, welche Patienten sie selbst behandeln können und welche sie an einen Arzt verweisen müssen."
Wer einmal bestanden hat, wird nie wieder geprüft
Wer die Prüfung nicht besteht, darf nicht praktizieren. Anders herum gilt aber auch: Wer einmal besteht, wird nie wieder geprüft. Bei Ärzten ist das zum Beispiel anders geregelt, denn für sie gilt die Pflicht zur Weiterbildung. Heilpraktiker müssen nicht belegen können, wieso sie einen Patienten auf eine bestimmte Art und Weise behandeln, wie das zum Beispiel in der Medizin der Fall ist. Sie könnten beispielsweise bei Patienten mit denselben Symptomen verschiedene Ansätze wählen.
Heilpraktiker dürfen alles machen, was nicht schadet
Die Heilmethoden, die in der Heilpraxis angewendet werden, umfassen ein großes Feld. Von Ayurveda, über pflanzliche Medizin, Aromatherapie bis hin zu Akupunktur, Blutegel-Therapie und chinesischer Medizin - und das ist nur ein Bruchteil der bekannten Verfahren. Auch psychotherapeutische Methoden dürfen in einem gewissen Rahmen angewendet werden.
Was Heilpraktiker nicht dürfen
Akut ansteckende Krankheiten dürfen Heilpraktiker nicht behandeln. Wenn es sich dabei um meldepflichtige Erkrankungen geht, dann müssen sie diese auch melden. Auch die Behandlung eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls - also akut lebensbedrohliche Krankheiten - müssen sie den Schulmedizinern überlassen.
Bei Patienten, die unterzuckert sind oder einen Allergieschock haben, sind die Heilpraktiker wiederum verpflichtet, einzugreifen. Auch übertriebene Heilsversprechen, dass sie beispielsweise in der Lage sind, Krebs zu heilen, sind verboten und strafbar. Zurzeit ist noch nicht klar, inwiefern die Ausbildung von Heilpraktikern neu geregelt wird.