NetzwerkdurchsetzungsgesetzNeues Gesetz gegen Fake News und Hate Speech
Mit einem neuen Gesetz soll das Melden von Hatespeech in Social Media besser laufen. Zunächst wird es aber komplizierter.
Der 1. Januar 2018 ist der Stichtag für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dahinter verbirgt sich ein Gesetz, das Justizminister Heiko Maas im letzten Jahr angestoßen hat: Es soll helfen, verstärkt gegen Hassbotschaften und Fake News vorzugehen. In der Pflicht sind hierbei vor allem Netzwerkbetreiber wie Facebook und Twitter. Versäumen sie, solche Inhalte zu löschen, greifen Strafen.
24 Stunden Zeit
Den Usern soll dies mehr Möglichkeiten eröffnen, unangemessene Inhalte zu melden. Und diese müssen schnell von den Netzwerkbetreibern bearbeitet werden. Online-Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube sollen "offenkundig strafbare Inhalte" innerhalb von 24 Stunden nach dem Hinweis darauf löschen. Bei weniger eindeutigen Fällen ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Passiert das nicht, drohen Geldstrafen bis zu 50 Millionen Euro.
Möglich ist, dass sich die Zahl der gemeldeten Kommentare deutlich erhöht. Das könnte dazu führen, dass Facebook und Co. viel mehr löschen als eigentlich nötig ist. Kritiker sehen die Gefahr, dass das Gesetz genutzt werden könne, um andere mundtot zu machen.
Qual der Wahl
Um die mögliche Nachrichtenflut zu bewältigen, hat Facebook ein zweites Löschzentrum in Deutschland aufgemacht. Neben Berlin sieben Mitarbeiter nun auch in Essen mithilfe von Algorithmen Posts aus.
Ab ersten Januar wird bei Facebook ein neues Onlineformular eingesetzt. Bei Twitter ist es schon online. Hier kann man im Formular auch die Option "Fällt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz" ankreuzen.
"Wenn du bei Twitter den Punkt 'Fällt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz' anklickst, musst du für die folgenden Schritte aber mindestens ein juristisches Staatsexamen mitbringen."
Schwierig sind die Entscheidungen, die User bei Twitter einen Klick weiter treffen müssen. Hier müssen sie die Art des Verstoßes unterscheiden. Wer beispielsweise "Beleidigung" auswählt, muss sich zwischen mehreren Paragrafen entscheiden. "Welcher Laie kennt schon den Unterschied zwischen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede?", sagt Martina Schulte.
Für alle, denen das zu kompliziert ist, oder die gar keinen eigenen Facebook- oder Twitter-Account haben, gibt es mit dem Gesetz noch einen weiteren Weg: Auf der Seite des Bundesjustizministeriums können User ein Meldeformular ausfüllen, das eine neue Sonderstelle bearbeitet. Ab dem ersten Januar soll es scharf gestellt werden, dann wird sich zeigen, wie gut es greift.
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