Netzneutralität"Stream On" verboten: Problem für Telekom-Kunden
Stream On heißt eine Tarifoption der Telekom. Damit wird das Streamen nicht mehr auf das Datenvolumen angerechnet. Klingt gut. Doch das Angebot verstößt gegen die Netzneutralität. Warum? Das erklärt uns unser Netzreporter Michael Gessat.
Mit der Telekom-Tarifoption Stream On werden Video- und Audiostreams aus dem eigenen Angebot nicht auf das Inklusivdatenvolumen angerechnet. Zu diesem Angebot zählen mittlerweile 215 Streaming-Partner. Auch Deutschlandfunk Nova gehört als Teil der Deutschlandradio- und ARD-Mediathek dazu.
Stream On verstößt gegen Netzneutralität
Doch Stream On verstößt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln gegen europäische Vorgaben zur Netzneutralität und zum Roaming. Das Urteil hat damit die Einschätzung der Bundesnetzagentur bestätigt. Die deutsche Regulierungsbehörde hatte im Dezember 2017 der Telekom die Tarifoption verboten beziehungsweise Änderungen eingefordert.
Die Netzneutralität gibt vor, dass die Provider den gesamten Datenverkehr gleich behandeln müssen. Daten dürfen nicht bevorzugt behandelt werden. Das heißt, Provider dürfen bestimmte Angebote nicht priorisieren oder drosseln, so Netzreporter Michael Gessat.
"Eine grundsätzliche netzpolitische Linie ist, dass man am liebsten gar nicht nach Inhalten diskriminieren will."
Damit soll verhindert werden, dass sich Monopolisten unter den Providern mit Monopolisten unter den Anbietern von Inhalten zusammentun. Eine mögliche Folge wäre, dass Angebote von kleineren Playern schlechter oder gar nicht mehr zugänglich sind, so Michael Gessat.
Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt entschieden, dass die Telekom genau gegen die Netzneutralität verstoße. Es gibt zwei Vorwürfe:
- Beim Streamen der Videos werde die Datenrate beziehungsweise die Auflösung reduziert. Solch eine Drosselung sei nicht zulässig.
- Außerdem gilt die Option nur im Inland, was den Roaming-Regeln widerspräche.
Für beides gibt es keine technische Notwendigkeit. Die Telekom will damit schlicht und ergreifend für Kunden Anreize schaffen, durchaus auch höherpreisige Mobilfunktarife zu buchen – zum Beispiel mit Zugang zu Videos in Full HD-Qualität. Die Telekom hat auch zugegeben, dass Stream On quasi durch die teureren Tarife quersubventioniert werde, so Michael Gessat.
Die Telekom will in die nächste Instanz gehen. Scheitert das Unternehmen erneut, will es das Angebot Stream On einstellen.
Netzneutralität will Verbraucherrechte stärken – eigentlich
Hier ergibt sich ein Dilemma, sagt Michael Gessat. Denn die Durchsetzung von Netzneutralität und Roaming sind letztlich im Sinne der Verbraucherrechte. Doch in diesem Fall könnten Verbraucher, die Stream On gerne nutzen wollen, eher bestraft werden.
Im nächsten Schritt ist wieder die Bundesnetzagentur am Zug: Sie kann sich überlegen, ob sie den Vollzug ihrer Entscheidung noch mal bis zum Urteil in der nächsten Instanz aussetzt.
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