"Ware gut, Versandkosten Wucher!"Urteil erlaubt es, Verkäufer negativ zu bewerten
Das Wort "Wucher" in einer Bewertung schreiben – ist das noch Kritik oder schon Beleidigung? Der Bundesgerichtshof hat nun darüber geurteilt. Was das Gericht entschieden hat, berichtet Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter Andreas Noll.
Ein Mann hatte vier Gelenkbolzenschellen bei Ebay für 19,26 Euro gekauft. 4,90 Euro davon waren Versandkosten. Weil der Käufer diese Versandkosten aber unangebracht fand, schreibt er in seine Bewertung, dass die Ware gut ist, aber die Versandkosten "Wucher" sind. Der Käufer wurde daraufhin vom Verkäufer verklagt.
"In diesem Fall ist strittig, ob die Grenze zur Schmähkritik erreicht war oder nicht."
Der Grund für die Klage: Der Verkäufer wollte die Kritik löschen lassen, da dem Käufer vor dem Kauf klar gewesen sei, wie viel er für den Versand bezahlen musste. Außerdem handele es sich bei der Wortwahl der Bewertung um Schmähkritik, äußerte sich der Verkäufer.
Beim Landgericht bekam der Verkäufer aus diesem Grund auch zunächst recht. Nach einer Revision des Käufers gab der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch diesem Recht und entschied, dass Käufer*innen ihre Kritik bei der Bewertung nicht begründen müssen. Ebenfalls entschied der BGH, dass "Wucher" keine Schmähkritik ist.
Schmähkritik oder erlaubte Kritik?
Bekannt wurde das Wort Schmähkritik aufgrund von Jan Böhmermanns Gedicht an das türkische Staatsoberhaupt Recep Tayyip Erdoğan. In diesem Fall wurde über die Frage der Schmähkritik in Böhmermanns Gedicht ebenfalls gerichtlich entschieden.
Was ist Schmähkritik?
Schmähkritik gilt als Beleidigung, und so ist es möglich, dass die Person, die Schmähkritik äußert, nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) belangt werden kann. Die Diffamierung und nicht die Kritik an der geschädigten Person durch die Beleidigung muss bei der Schmähkritik im Vordergrund stehen. Ob sie das tut und es sich dadurch bei der Kritik dann um Schmähkritik handelt, muss im konkreten individuellen Fall oftmals vor Gericht entschieden werden.
Auswirkungen des Urteils zu Bewertungen
Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter Andreas Noll erklärt, dass Käufer*innen nun stärkere Kritik äußern dürften. Das Urteil des Bundesgerichtshofs in dieser Angelegenheit stellt ein Grundsatzurteil dar.
"Die Shops müssen diese Kritik, auch wenn sie harsch und überzogen ist, akzeptieren und dürfen sie nicht löschen."
Ob dann im Einzelfall doch wieder eine Grenze bei sehr harter Kritik überschritten wird und es sich um Schmähkritik handelt, dass entscheiden aber weiterhin die Gerichte im Einzelfall.