NachlassErbe – Frühzeitig mit den Eltern reden
Es ist ein Thema, mit dem sich manche von uns vielleicht nicht so gern beschäftigen: Erbe, Testament, Hinterlassenschaften der Eltern. Der richtige Zeitpunkt, um mit ihnen darüber zu sprechen, kann gar nicht früh genug sein, findet unser Reporter.
Früher oder später kommt das Thema vermutlich sowieso auf uns zu. Insofern: Selbst wenn es vielleicht schwer fällt, den ersten Schritt zu machen – unser Reporter Sebastian Moritz rät, es nicht auf den letzten Drücker zu machen, sondern besser früh. Also in einer Zeit, in der die Welt quasi noch in Ordnung ist. Es macht Sinn, wenn die Eltern mitreden und sich alle austauschen können, sagt die Fachanwältin für Erbrecht Melina Sommer.
"Die Eltern können das Vermögen nach ihrem Wunsch verteilen und es können dann auch eben die Kinder noch mitreden und ihre eigenen Vorstellungen mit reinbringen."
Der erste Schritt ist, mit den Eltern zu besprechen, was es denn überhaupt zu vererben gibt. Das können zum Beispiel sein: ein Haus, eine Wohnung, die die Eltern vermieten, ein Aktiendepot oder eine Lebensversicherung. In vielen Familien geht es allerdings nicht um das große Vermögen.
Auch ohne großen Reichtum lohnt sich das Gespräch
Trotzdem lohnt es sich, auch dann übers Erbe zu sprechen, sagt Sebastian Moritz. Denn zum einen könnten die Eltern natürlich reicher sein, als bekannt ist – und ohne ein Gespräch erfährt man davon nichts. Zum anderen hat man auch dann, wenn es nicht um die ganz großen Reichtümer geht, etwas davon, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen: Unter Umständen macht es nämlich Sinn, das Vermögen schon vor dem Tod der Eltern an die Kinder weiterzugeben.
"Es gibt Konstellationen, da kann es sinnvoll sein, das Vermögen schon vor dem Tod der Eltern an die Kinder weiterzugeben."
Ein Grund, warum es sinnvoll sein kann, das Erbe praktisch vorzuziehen, sind mögliche Pflegekosten. Denn selbst, wenn die Eltern im Moment noch topfit sind – es kann sehr schnell passieren, dass sie einen Platz in einem Pflegeheim benötigen. Und der ist in aller Regel äußerst teuer: Drei- bis viertausend Euro im Monat sind da keine Seltenheit.
Zunächst müssen dann die Pflegebedürftigen, also die eigenen Eltern, selbst zusehen, wie sie die Heimkosten bezahlen. Weil die eigene Rente dafür aber oft nicht ausreicht, wird das zurückgelegte Vermögen herangezogen, also Lebensversicherungen, Bausparverträge, aber auch Schmuck, Gemälde und im Zweifel auch die eigene Immobilie.
Statt vererben können Eltern Teile des Vermögens verschenken
Es gibt zwar ein so genanntes Schonvermögen, also eine Summe, die nicht für die Pflege verwendet werden muss. Trotzdem ist bei Kosten von mehreren tausend Euro im Monat ein Vermögen, das die Eltern über Jahrzehnte angespart haben, häufig innerhalb weniger Jahre aufgebraucht. Für die Kinder bedeutet das: Die Summe, die sie später mal erben, reduziert sich.
"Die Eltern können ihr Vermögen – oder zumindest einen Teil davon – noch zu Lebzeiten an die Kinder verschenken."
Eine Möglichkeit, diesen Effekt teilweise zu umgehen, ist die Schenkung: Die Eltern können einen Teil ihres Vermögens noch zu Lebzeiten an ihre Kinder verschenken.
Rechtzeitige Planung ist wichtig
Noch mal eben schnell das Haus an die Kinder zu verschenken, weil die Eltern nächsten Monat ins Pflegeheim kommen, funktioniert allerdings nicht. Das Sozialamt blickt nämlich immer zehn Jahre zurück und schaut, ob das Vermögen in dieser Zeit verschenkt wurde, erklärt Sebastian Moritz. Wenn das der Fall ist, holt sích der Staat das Geld zurück, macht die Schenkung also rückgängig.
Haben die Eltern das Haus allerdings rechtzeitig – also zehn Jahre vor Einzug ins Pflegeheim – verschenkt, kommt der Staat nicht mehr an diesen Vermögenswert ran.
Wann macht Erben Sinn?
Es gibt auch Situationen, in denen man sich gut überlegen sollte, ob man (jetzt schon) etwas erben möchte: Wer zum Beispiel noch studiert oder eine Ausbildung machen will, bekommt kein Bafög, wenn sie oder er zu viel auf der hohen Kante hat. Wenn ein Elternteil stirbt und man etwas erbt, kann man diesen Bafög-Anspruch unter Umständen verlieren, den man sonst gehabt hätte.
Eine Lösung kann ein Testament sein, das die Eltern machen, in dem festgeschrieben wird, dass das Vermögen im Todesfall zunächst einmal vollständig an das andere Elternteil vererbt wird.