DSGVO und die erste KlageSchrems und "noyb" gegen Facebook und Whatsapp
Max Schrems ist der Robin Hood für Daten: Schon als Jura-Student piesackte er Datenriesen wie Facebook mit Musterklagen. Pünktlich zum Start der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat er mit seiner Datenschutz-Plattform noyb Beschwerden gegen Facebook, Whatsapp, Instagram und Google Android eingelegt.
Der österreichische Jurist Max Schrems hat sein Hobby zum Beruf gemacht und den Verein noyb - "none of your business" gegründet. Das heißt übersetzt so viel wie "das geht dich nichts an". Der Verein will private Datenschutzklagen gegenüber Großkonzernen effektiver durchsetzen.
"Das heißt, wir müssen uns bei einem Verstoß nicht die Mühe machen zum Beispiel gegen FB zu klagen, sondern noyb übernimmt diese teure und zeitaufwändige Angelegenheit in unserem Namen."
Zum Start der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nimmt es noyb gleich mit vier Firmen auf: Facebook, Instagram, Whatsapp und Google für Android. Als Strafrahmen hat noyb dabei vier Prozent des weltweiten Umsatzes der betroffenen Unternehmen angesetzt, so wie es die DSGVO als Höchststrafe vorsieht. Das sind insgesamt fast acht Milliarden Dollar.
Die "Friss oder Stirb" Taktik
Die EU-Datenschutzgrundverordnung verlangt, dass die Nutzer ihre eindeutige Zustimmung geben müssen, wenn ein Unternehmen ihre persönlichen Daten absaugt. Deswegen haben zum Beispiel Google und Facebook ihre Produkte an die neuen Richtlinien angepasst. Doch Max Schrems sagt, dass sie uns dabei quasi erpresst haben. Er kritisiert, dass Facebook und Google nach unserer Zustimmung fragen, indem sie uns Häkchen setzen lassen.
Tun wir das nämlich nicht, können wir Facebook oder Android nicht mehr nutzen. Die DSGV beinhaltet aber ein sogenanntes Kopplungsverbot. Ein Dienst darf demnach die Nutzung nicht davon abhängig machen, ob ein User seine Zustimmung zur Datennutzung abgibt.
Schrems nennt es Erpressung
Max Schrems und noyb sagen, genau das hätten Facebook und Google aber getan. Facebook habe sogar Konten von Nutzern gesperrt, die die Zustimmung nicht geben wollten. Das sei keine freie Wahl, sondern erinnere an Wahlen in Nordkorea, so Max Schrems.
"Diese Klage von noyb wird eine erste Nagelprobe der neuen DSGVO. Denn es wird mega spannend zu sehen, was jetzt passiert: Wie der neue europäische Datenschutzausschuss reagiert."
Max Schrems glaubt zwar nicht, dass jetzt Sanktionen in der geforderten Höhe verhängt werden. Aber er sagt auch: "Die Konzerne haben hier absichtlich die DSGVO verletzt, daher erwarten wir auch eine entsprechende Strafe."
Und bei Heise online prophezeit der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar aus Hamburg: "Das Geschäftsmodell vieler datengetriebener Konzerne dürfte mit der DSGVO nicht mehr rechtmäßig sein."
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