WohnungsmarktMietpreisbremse - manchmal funktioniert sie auch

Die Mietpreisbremse wird heute drei Jahre alt. Ob das für alle ein Grund zum Feiern ist? Eher nicht, denn das Regulierungsinstrument hat Schlupflöcher und so mancher Mieter traut sich einfach nicht, Zoff mit dem Vermieter anzuzetteln. Pascal Fischer hat dennoch einen konkreten Fall gefunden, wo die Mietpreisbremse gegriffen hat.

Lisa ist 31 Jahre alt und Beraterin in Berlin. Vor einiger Zeit brauchte sie schnell und dringend eine Wohnung. Im Stadtteil Prenzlauer Berg wurde sie schließlich fündig: 14 Euro pro Quadratmeter, 750 Euro Kaltmiete. Lisa erschien der Preis sehr hoch. Und auch der Vergleich mit dem Mietspiegel bestätigte das.

Lisa hat sich dann Hilfe beim Online-Portal der mietright GmbH gesucht. Dort könnt ihr die Miete, die Adresse und die Daten des Vermieters eingeben. Den Mietvertrag braucht das Portal dann noch als Nachweis. An dieser Stelle wurde Lisa etwas mulmig und hat ihre Vermieterin noch einmal per Mail gebeten, die Miete freiwillig zu drücken. Die Vermieterin hat nur verärgert reagiert und abgelehnt.

"Und da hat sie ziemlich ärgerlich drauf reagiert und schrieb dann zurück, das wär vielleicht überteuert, aber alle Wohnungen im Prenzlauer Berg seien ja auf dem Preisniveau."
Lisa ist in eine überteuerte Wohnung eingezogen

Später hat die Vermieterin dann per Anwalt vorgebracht, die Wohnung sei teilmöbliert, und da gelte die Mietpreisbremse nicht. Das stimmt so aber nicht. Der Wert der Möbel lässt sich rausrechnen und die Mietpreisbremse funktioniert dann quasi anteilig.

Wenig Beschwerden - aus Angst vor Stress mit dem Vermieter

Die Mietpreisbremse gilt nur in folgenden Fällen nicht:

  • Wenn vorher luxussaniert wurde.
  • Wenn der Vormieter schon so viel gezahlt hat.
  • Wenn es ein Neubau ab Oktober 2014 ist.

Experten schätzen, dass diese Punkte nur in 30 Prozent aller Fälle zutreffen. Heißt umgekehrt: 70 Prozent könnten ihre Miete rechtmäßig drücken. Daniel Halmer von der mietright GmbH sieht deutlich, dass viele ihre überhöhten Mieten online bei ihm angeben, aber ein Großteil zieht die Sache dann doch nicht durch – aus Angst vor einer Kündigung oder auch vor hohen Gerichtskosten.

"Wir können Mieter nur ermutigen, ihre Rechte durchzusetzen, denn als Mieter ist man in der Regel im Recht und muss keine Kündigung befürchten. Nur diese Ängste haben viele Mieter, das aber eben zu Unrecht."
Daniel Halmer von der mietright GmbH

Die mietright GmbH ist keine Anwaltskanzlei, sondern eine Rechtsdienstleistungsgesellschaft. Sie darf Recht durchsetzen, aber nicht umfassend juristisch beraten. Komplexe Fälle reichen die Mitarbeiter weiter an Fachanwälte. Zunächst checkt also der Algorithmus, ob es erfolgsversprechende Standardfälle sind und erstellt die Schreiben an den Vermieter. Nur so kann das Unternehmen das Prozessrisiko finanziell übernehmen. Umgekehrt bedeutet es: Wenn sie euren Fall übernehmen, habt ihr gute Chancen, zu gewinnen.

"Ich würde das immer wieder machen. Man hat danach vielleicht nicht mehr das beste Verhältnis zum Vermieter, das muss ich sagen. Aber da ich eine Hausverwaltung habe, setze ich mich mit der in Verbindung, falls irgendwelche Reparaturen anstehen würden.“
Lisa hat mithilfe der Mietpreisbremse ihre Miete gemindert

Lisas Fall ist am Ende übrigens nicht vor Gericht gegangen. Nach vier Monaten kam es zu einem Vergleich: Lisa zahlt jetzt 650 Euro im Monat. Das Erfolgshonorar für den Dienstleister ist die Mietersparnis von vier Monaten. Und das wiederum holt sich die Mietright-GmbH direkt vom Vermieter, denn der muss ja die zu viel erhaltene Miete aus der Vergangenheit (ab Beschwerde) erstatten.

"Die Mietpreisbremse wird ausdrücklich im Koalitionsvertrag erwähnt, denn die Regierung will bis Ende 2018 überprüfen, ob sie wirklich so geeignet ist und auch wirkt."
Christoph Schäfer, Deutschlandfunk Nova

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