EuGH-Urteil zum SamplingZwei wichtige Sekunden Musik
Der Europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil zum Sampling in der Musikproduktion gefällt. Im ursprünglichen Streitfall Kraftwerk gegen Moses Pelham wird der Bundesgerichtshof erst noch entscheiden müssen.
Urheberrecht oder Kunstfreiheit – was wiegt schwerer. In dieser Sache hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil in der Rechtssache abgewogen und ein Grundsatzurteil gefällt. Anlass ist der jahrelange Rechtsstreit um eine zwei Sekunden lange Musiksequenz zwischen der Band Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham.
Dem Urteil zufolge kann das sogenannte Musiksampling ohne Einwilligung des Herstellers grundsätzlich gegen dessen Urheberrechte verstoßen. Ist es allerdings abgeändert und beim Hören nicht wiedererkennbar, ist die Kunstfreiheit höher zu bewerten. Die Technik des Sampelns ist inzwischen Grundlage eines großen Teils der elektronischen Musikproduktion.
"Sampling ist eine enorm wichtige Technik in der Musikproduktion. Ohne Sampling hätten sich ganze Genres nicht oder anders entwickelt. Gerade Hip Hop, da ist das die Basis des Genres."
Die Vervielfältigung auch eines sehr kurzen Fragments fällt dem EuGH-Urteil zufolge grundsätzlich in das ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers. Daher ist es dem Hersteller auch gestattet, die Vervielfältigung ganz oder teilweise zu erlauben – oder eben zu verbieten. Der EuGH sieht ferner in dem Streitgegenstand keine Kopie, denn es würden nur Musikfragmente gegebenenfalls in geänderter Form übernommen, um ein neues und davon unabhängiges Werk zu schaffen.
Keine Entscheidung im Fall Kraftwerk gegen Pelham
Der EuGH sieht keinen Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn ein Nutzer in Ausübung seiner Kunstfreiheit ein Fragment entnimmt, um es in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form in ein neues Werk einzufügen.
Eine Entscheidung in dem Fall Kraftwerk gegen Pelham fällte das Gericht nicht. Abschließend muss den konkreten Fall nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Die Entscheidung des EuGH muss das Gericht dann allerdings berücksichtigen.
"Es gibt beim EuGH heute grundsätzlich diese Tendenz Pro-Sampling, aber in welcher Weise die Klarstellungen des EuGH auf den Fall Kraftwerk gegen Pelham zutreffen, das ist nicht ganz eindeutig. Wir müssen uns gedulden, was der BGH sagt."
Gestritten wurde um eine Sequenz aus dem 1977 veröffentlichten Stück "Metall auf Metall" der Düsseldorfer Gruppe Kraftwerk. Moses Pelham kopierte 20 Jahre später einen Tonschnipsel daraus elektronisch und legte ihn in veränderter Form als Loop unter Sabrina Setlurs Track "Nur mir". Die Kraftwerkmusiker Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben sahen dadurch ihre Rechte als Tonträgerhersteller verletzt und zogen vor Gericht.
Sampling - durch alle Instanzen
Kraftwerk klagte auf Unterlassung, Schadenersatz und Herausgabe der Tonträger und war zunächst vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil allerdings 2016 wieder auf und verwies auf das Gut der Kunstfreiheit. Es gab den Fall zurück an den BGH, der ihn schließlich dem EuGH zur Einschätzung vorlegte.