Markenstreit um Oliver KahnKampf der Titanen
Es kann nur einen geben - einen Titan. Oliver Kahn meint, das sei er. Darum hat er einen Hersteller gleichnamiger Fußballhandschuhe verklagt. Es geht um einen Marken- und Namensstreit.
Oliver Kahn erinnert sich wohl noch gerne an alte Zeiten - und an den Beinamen, den ihm die Medien damals verpasst haben: "Torwart-Titan". Schmeichelt ja auch. Dass nun ausgerechnet Fußballhandschuhe den Namen "Titan" tragen sollen, findet der ehemalige Torhüter nicht lustig. Kurzerhand zog er gegen den Hersteller vor Gericht. Auch wenn die Handschuhe genau genommen "T1tan" heißen - also mit einer "1" statt einem "i".
"Er klagt auf Unterlassung. Er will, dass dieser Torwarthandschuh-Hersteller den Namen Titan nicht weiter verwendet. Und er will auch noch Schadenersatz, da geht es um 250.000 Euro."
Konkret sieht Oliver Kahn seine Namensrechte verletzt, berichtet unser Reporter Johannes Döbbelt. Den Spitznamen "Titan" trägt Kahn seit der Fußballweltmeisterschaft 2002. Oliver Kahn klagt auf 250.000 Euro Schadenersatz. Der Torwarthandschuh-Hersteller sagt allerdings, er habe sich das Markenrecht sichern lassen - nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Somit dürfe man den Namen auch verwenden.
"Titan ist natürlich nur ein Spitzname - und das macht die Sache schwierig."
Würde der neue Handschuh "Oliver Kahn" heißen, wäre die Sache völlig klar: Das Recht am Namen hat natürlich der Ex-Profifußballer selbst, niemand dürfte den Namen ohne seine Erlaubnis verwenden. Die Handschuhe tragen aber nur den Spitznamen von Oliver Kahn, und das macht die Sache etwas kompliziert, so Johannes Döbbelt.
Woran denken wir bei "Titan"?
Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, glaubt nicht, dass der Markenname "T1tan" allein eine Verletzung des Namensrechts von Oliver Kahn bedeutet.
Laut deutschem Markengesetz muss man außerdem danach fragen, ob der Name "Titan" womöglich "Verkehrsgeltung" hat. "Das heißt in diesem Fall: Das Wort 'Titan' müsste im Sprachgebrauch eindeutig mit Oliver Kahn verbunden sein", so unser Reporter.
"Das Problem dabei: Mit 'Titan' kann ja auch der Titan aus der griechischen Mythologie oder der Saturn-Mond namens 'Titan' gemeint sein."
Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sagt, dass es sehr schwierig würde, vor Gericht zu belegen, dass Titan gleich Oliver Kahn bedeute.
Außergerichtliche Einigung
Wohl auch aus diesem Grund haben sich beide Parteien im Streit nun außergerichtlich geeinigt. Die Anwälte werden eine Einigung aushandeln. Anfang März soll eine Entscheidung verkündet werden.
"Michael Schumacher hatte schon vor langer Zeit seinen Spitznamen 'Schumi' schützen lassen."
Übrigens ist Oliver Kahn nicht der erste Sportler, der auf sein Namensrecht klagt: Im Jahr 2010 urteilte das Landgericht München in einem Rechtsstreit zwischen Bastian Schweinsteiger und einem Wursthersteller und entschied, dass eine Bratwurst nicht "Schweini" heißen darf.
Und Michael Schumacher hat sich seinerzeit seinen Spitznamen "Schumi" schützen lassen - und einem anderen Rennfahrer verboten, sich ebenfalls so zu nennen.