Demokratie und RechtDie Macht der Verfassungsgerichte
Das Bundesverfassungsgericht korrigiert die Gesetzgebenden und kann auch inhaltlich eingreifen. Oberste Gerichte in anderen Ländern dürfen das nicht unbedingt. Ein Vortrag der Rechtswissenschaftlerin Angelika Nußberger über Funktion und Macht von Verfassungsgerichten.
In der Pandemie hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder grundlegende Entscheidungen getroffen: Ist die Bundesnotbremse verfassungskonform? - Ja.
"Wir gehen, anders als die Briten, nicht von einem Vertrauen in den Gesetzgeber aus, sondern von einem, wie wir denken, gesunden Misstrauen."
In solchen Fragen nimmt unser Bundesverfassungsgericht zum Teil sehr detailliert inhaltlich Stellung und greift so in den politischen Entscheidungsprozess ein. Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz macht, dem das Bundesverfassungsgericht nicht zustimmt, kann das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz für nichtig erklären.
Das ist keineswegs selbstverständlich. In anderen Ländern, in Großbritannien zum Beispiel, haben die obersten Gerichte eine grundsätzlich andere Funktion.
Andere Rolle des Obersten Gerichts in Großbritannien
Während man in Deutschland von einem "gesunden Misstrauen" gegenüber dem Gesetzgeber ausgeht, sei das in Großbritannien eher ein Vertrauen in die "Vernunft des Parlaments".
"In Großbritannien vertraut man dem Parlament, man erwartet einen Common Sense, eine Vernunft des Parlaments, dass das Parlament im Zweifel immer die richtigen Entscheidungen treffen wird und dass niemand über dem Parlament stehen sollte."
In ihrem Vortrag erklärt die Rechtswissenschaftlerin Angelika Nußberger, wie sich diese unterschiedlichen Funktionen auf die Demokratie der jeweiligen Länder auswirken. Dabei geht sie auch auf die historischen Hintergründe ein, die die Auffassungen davon geprägt haben, was ein Verfassungsgericht leisten sollte oder nicht.
"Das sind vollkommen unterschiedliche philosophische Konzeptionen von dem, wie man sich die Letztentscheidungsbefugnisse vorstellt."
Angelika Nußberger ist Professorin für Verfassungsrecht an der Universität Köln. Sie war acht Jahre lang Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und ist zurzeit eine Internationale Richterin am Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegowina.
Ihren Vortrag "Verfassungsgerichte. Bewahren oder bedrohen sie die Herrschaft des Volkes?" hat sie am 7. Dezember 2021 bei der Polytechnischen Gesellschaft in Frankfurt am Main gehalten, im Rahmen der Vortragsreihe "Zukunft Demokratie".