LuftverkehrNeue Regeln für Drohnenpiloten
Ab dem 1. Oktober 2017 gelten für Drohnen-Besitzer neue Regeln: Die Drohnen bekommen ein Kennzeichen und die Piloten müssen nachweisen, dass sie sich mit ihren Fluggeräten auskennen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat gleich einen ganzen Katalog an Neuerungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten erlassen, erklärt Sebastian Rams von Deutschlandfunk Nova. Entscheidendes Kriterium ist dabei das Gewicht der Drohne.
"Drohnen über 250 Gramm müssen ab dem 1.10. eine Kennzeichnungsplakette tragen, die den Besitzer deutlich macht."
Wer Drohnen über zwei Kilogramm benutzen möchte, braucht einen sogenannten "Kenntnisnachweis". Glückliche Besitzer eines Flugscheins sind da auf der sicheren Seite. Bei allen anderen hängt es davon ab, was sie mit der Drohne vorhaben:
Unter zwei Kilo
- Wollt ihr ohne Kamera und ohne einen gewerblichen Hintergrund eine Drohne im öffentlichen Raum fliegen lassen, die unter zwei Kilogramm wiegt, kann euch ein Luftsportverein (nach einer Einweisung) eine Bescheinigung ausstellen
- Mit der dürft ihr eure Drohne auch über 100 Meter steigen lassen – und müsst nicht bei 50 Metern abstoppen
- Flugstunden müsst ihr dafür nicht nehmen
- Das geht auch online
Über zwei Kilo
- Wiegt die Drohne zwei Kilo oder mehr, hat entweder eine Kamera an Bord und/oder wird für gewerbliche Zwecke verwendet, dann müsst ihr eine Prüfung bei einer vom Luftfahrt Bundesamt anerkannten Stelle ablegen – etwa bei der "KopterZentrale" von Andre Scholz
- Ihr müsst zwar keine Flugstunden nehmen, aber eine theoretische Prüfung ablegen – wie bei einem Autoführerschein
- das geht in diesem Fall nicht online
- die über 50 Fragen der Prüfung betreffen die Bereiche Luftrecht, Navigation und Meteorologie und müssen zu mindestens 75 Prozent korrekt beantwortet werden
- ein eintägiges Seminar im Vorfeld ist zwar offiziell keine Pflicht, erhöht aber die Wahrscheinlichkeit, die Prüfung zu bestehen
Ab fünf Kilo
Aufgepasst: Wer eine Drohne ab fünf Kilogramm fliegen lassen will oder zum Beispiel als Fotograf näher als 100 Meter an offizielle Verbotszonen heransteuern möchte, der muss bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Der einfache Nachweis für Privatpersonen mit Drohnen unter zwei Kilogramm sollte bis zum ersten Oktober noch locker zu schaffen sein, sagt Andre Scholz. Gewerbliche Piloten müssten sich da schon etwas mehr anstrengen.
"Wer gut lernen kann und alle Dokumente rechtzeitig zusammenkriegt, sollte es bis Oktober schaffen."
Zu den neuen Verbotszonen zählen ab dem 1.10. zum Beispiel:
- Strommasten
- Bundesstraßen
- Naturschutzgebiete
- Menschenansammlungen
- Krankenhäuser
- Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
- Industrieanlagen
- Kontrollzonen von Flugplätzen (An- und Abflugbereiche)
- Wohngrundstücke
Auch ganz normale Mehrfamilienhäuser in der Stadt sind dann tabu für Drohnen – wobei es auch da Ausnahmegenehmigungen geben soll. Da seien sich die Bundesländer aber noch nicht einig, sagt Andre Scholz.
Auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums steht unter Ausnahme etwa: "Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu". Das dürfte aber bei Mehrfamilienhäusern in der Stadt nicht so einfach sein.
Drohnen abwerfen verboten
Wer jetzt aber trotzdem auf seinem Balkon sitzt und von einer Drohne belästigt wird, der sollte sich hüten, irgendwas in deren Richtung zu werfen. Das wäre dann nämlich trotz allem eine Sachbeschädigung – und möglicherweise sogar ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr, warnt Andre Scholz.