Bundestag und BundesregierungLobbyregister: Kritiker fordern noch mehr Transparenz
In Deutschland soll es ein verpflichtendes Lobbyregister geben. Die Große Koalition legt dafür ein Gesetzentwurf vor. Was das neue Register können soll und warum es der Opposition nicht weit genug geht, erklärt Volker Finthammer aus dem Dlf-Haupstadtstudio.
Im Moment gibt es 800 Lobbyisten, die einen Hausausweis für den deutschen Bundestag haben, sagt unser Korrespondent Volker Finthammer. Aber eine echte Übersicht, wer im Parlament ein- und ausgeht, fehle bislang.
Die Große Koalition will deshalb, dass jeder und jede, der/die dauerhaft und professionell im Bundestag Lobbyarbeit macht, sich registrieren muss.
Bundestags-Lobbyregister soll Transparenz schaffen
Es gehe nicht darum, Lobbying abzuschaffen, so Volker Finthammer. Aber man wolle verhindern, dass stark einseitig geworben wird und dadurch im Gesetzgebungsverfahren bestimmte Interessen bevorzugt durchgesetzt und andere vernachlässigt werden.
"Das Problem, das wir mit Lobbying haben, entsteht, wenn das gezielt einseitig passiert."
Das soll ein Lobbyregister verhindern. Klingt gut, aber zugleich gibt es einige Ausnahmen vom Register: Kirchen, Gewerkschaften oder auch Arbeitgeberverbände fallen zum Beispiel raus. Auch Parteien oder kommunale Verbände, ebenso private Interessenvertreter und -vertreterinnen, die für sich sprechen, so Volker Finthammer.
"Das Register soll Transparenz schaffen. Aber es gibt eine Menge Ausnahmen."
Nicht nur die vielen Ausnahmen werden kritisiert. Auch, dass das Register zunächst allein für den Bundestag gelten soll. Die Frage ist, warum nicht auch Bundesregierung und Ministerien das geplante Register anwenden sollen. Die Große Koalition hat darauf reagiert: Das Register soll ausgeweitet werden.
Opposition: Lobbyregister muss noch mehr erfassen
Davon unabhängig fordern die Grünen ein Register, das noch weiter reicht. Es soll nicht nur erfassen, wie viele Lobbyisten und Lobbyistinnen im Bundestag ein- und ausgehen. Auch soll es festhalten, wie groß der Aufwand ist, den sie betreiben.
Die Grünen sprechen deshalb von einem "legislativen Fußabdruck", der nötig sei. Das hieße, dass tatsächlich festgehalten wird, welche Lobbyisten und Lobbyistinnen bei welchen Gesetzgebungsverfahren welchen Einfluss mit welchem Aufwand hatten. Das vorliegende Gesetz gäbe das nicht her, so Volker Finthammer.
"Das geplante Register bedeutet erst einmal nur, dass alle, die Lobbyarbeit betreiben wollen, sich registrieren müssen."
Das Register, wie es jetzt geplant ist, sei aber ein erster Schritt. "Ein Einstieg hilft immer, damit das Gesetz in späteren Etappen nachgebessert und konkreter ausgestattet werden kann", so die Einschätzung von Volker Finthammer.