Infektionsschutz und ZwangLetztes Mittel: Quarantäneverweigernde wegsperren
Wer wiederholt die Quarantäne verweigert, kann eingewiesen werden. Die Regeln sind klar, werden aber nur selten angewendet. Baden-Württemberg richtet schon extra Plätze in Kliniken ein.
Mehrere Bundesländer wollen härter gegen Quarantäneverweigerer vorgehen. Neben der Anordnung hoher Bußgelder, können Menschen an zentralen Stellen zwangseingewiesen werden.
"Wenn jemand sagt, dass er trotz Quarantäne raus geht, haben Städte die Möglichkeit, die Polizei zu holen und zu sagen: sperrt den weg."
Grundlage dafür ist Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes. Jemanden einzusperren, sei wirklich das letzte Mittel, sagt Katharina Thoms, Dlf-Korrespondentin für Baden-Württemberg. Um Quarantäneunwillige bewacht unterzubringen, muss zuvor eine richterliche Zustimmung vorliegen.
Zeitlich begrenzte Unterbringung
Katharina Thoms berichtet, dass es aber nich eben mal so gemacht ist, jemanden bei Quarantäneverstößen wegzusperren: "Das kann einfach nicht die Polizei entscheiden oder die Stadt." Dann können sie wiederholtem Verstoß oder Weigerung unter Aufsicht untergebracht werden – stets nur für eine für bestimmte Zeit.
In Baden-Württemberg werden für uneinsichtige Quarantäneverweigerer derzeit Plätze in zwei Kliniken geschaffen. Diese Plätze würden dauerhaft durch einen Wachdienst kontrolliert. Demnach soll je eine Klinik im württembergischen und im badischen Landesteil liegen.
Dabei werden Kliniken ausgewählt, die bereits Erfahrungen mit Isolation haben, weil sie beispielsweise auch Tuberkuloseerkrankte behandeln. Der erste Quarantäneverweigerer sei am 25.01.2021 in die Räume einer Lungenklinik in Stuttgart eingeliefert worden, berichtet Katharina.
Keine zentrale Zählung
Unklar ist allerdings, wie groß die Gruppe der Quarantäneverweigerer überhaupt ist, erklärt Katharina. Zuständig sind nämlich Städte und Gemeinden. Sie sagt: "Das ist keine zentrale Zählung." In den vergangenen Monaten sind in Baden-Württemberg insgesamt acht Menschen bewacht untergebracht worden. Das hat Katharinas Stichprobe ergeben. 15 Städte haben auf ihre Anfrage geantwortet.
Zum Teil, handele es sich bei der kleinen Gruppe von Betroffenen auch um sozial benachteiligte Menschen, die bereits in Gemeinschaftsunterkünften leben, berichtet Katharina. Sie ließen sich von Bußgeldern nicht abschrecken. Unter den einigen wenigen in Baden-Württemberg zeitweise zwangsweise untergebrachten waren zwei Geflüchtete und einige Obdachlose.