EU-UrheberrechtTrotz Kompromiss neuer Ärger um Upload-Filter

Seit Jahren befürchten Kritiker, dass das neue EU-Urheberrecht mit den sogenannten Uploadfiltern eine Zensur-Möglichkeit einführt. Der Streit dauert immer noch an, jetzt gibt es einen Kompromissvorschlag.

Eine Einigung auf ein neues EU-Urheberrecht scheint zum Greifen nah. Deutschland und Frankreich haben sich auf einen Entwurf geeinigt, der auch den Segen der übrigen EU-Staaten erhalten könnte. Kritiker sprechen allerdings von einem faulen Kompromiss - es geht vor allem um die Upload-Filter.

Das Problem an dem vorliegenden Kompromiss sind genau die. Aus Sicht der Kritiker würden die Upload-Filter mit dem Kompromiss nämlich unausweichlich: Artikel 13 der Reform sieht vor, dass Provider für den "Austausch von Online-Inhalten" auf ihrer Plattform haften. Wenn ein User ein urheberrechtlich geschütztes Video auf Facebook hochlädt, haftet also Facebook dafür.

Befürchtung: Zensur durch Uploadfilter

Verhindern könnten Provider das nur, wenn sie sich um Lizenzen bemühen - oder eben Mechanismen an den Start bringen, die das Hochladen solcher geschützten Inhalte verhindern: Upload-Filter für Texte, Bilder oder Videos.

Wenn das Hochladen geschützter Inhalte schwieriger wird, könnte das die Position von Kunst- und Medienschaffenden stärken bzw. von Verwertern, die die entsprechenden Rechte haben. Das ist auch das zentrale Argument der Reform-Befürworter: Sie wollen, dass Inhalte besser geschützt und vergütet werden.

Das Problem daran, so die Reformkritiker, etwa die Piraten-Abgeordnete Julia Reda: Die Filter seien fehleranfällig und könnten eine zulässige Parodie oder Kritik manchmal zum Beispiel nicht von einer wirklichen Urheberrechtsverletzung unterscheiden. Außerdem kosteten sie viel Geld und seien grundrechtswidrig: eine Zensurmaschine.

"Der Kompromiss, den man gefunden hat: Ausnahmen, also Plattformen die keine Upload-Filter brauchen."
Andreas Noll, Deutschlandfunk-Nova-Reporter

Nachdem sich Deutschland und Frankreich in den vergangenen Wochen heftig gestritten hatten - Frankreich wollte keine Ausnahmen, Deutschland dagegen für kleine Unternehmen und Start-Ups schon - konnten sie sich jetzt auf einen Kompromiss einigen:

Um den Filter kommen Angebote herum, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Plattform ist jünger als drei Jahre alt
  • Ihr Jahresumsatz beträgt weniger als zehn Millionen Euro

Diese Unternehmen müssen erst dann aktiv werden, wenn sie auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht werden.

Wird das Netz durch die Reform ärmer?

Aus Sicht der Kritiker genügen die Ausnahmen aber nicht. Nischenanbieter, die seit mehr als drei Jahren am Markt sind, hätten durch die Regelung nämlich Pech gehabt. Die Befürchtung: Große Player wie Youtube oder Facebook können sich die Überwachungsinfrastruktur leisten, während kleine Seiten aus dem Netz gedrängt werden, weil sie die strengen Vorgaben der EU nicht mehr erfüllen können oder wollen. 

Die Stimmung im EU-Parlament bleibt also kritisch. Auch der im Verfahren wichtige Berichterstatter, der deutsche CDU-Politiker Axel Voss, sei nicht zufrieden. Kritik aus den Reihen des Parlaments bedeute aber nicht, dass der Kompromiss in der kommenden Woche im Parlament dann letztendlich nicht doch eine Mehrheit bekommt.

Sollte er allerdings abgelehnt werden, war es das wohl erstmal mit einem neuen EU-Urheberrecht. Denn alle Gesetzesprojekte, die nicht bis zur Europawahl im Mai abgeschlossen sind, verfallen automatisch.

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