Klage wegen GrößenvorgabeNicht so kleinlich bei der Polizei-Bewerbung
Es war eine Zentimeter-Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts: Nach ihrer Klage darf sich eine junge Frau nun bei der Polizei NRW bewerben - auch wenn sie deren Größenvorgabe knapp verfehlt. Wir erklären, was dahinter steckt.
Es war die erste von drei ähnlichen Klagen am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Sie alle richteten sich gegen die Größenvorgaben, die die Polizei NRW für ihre Bewerber vorsieht. Mindestens 1,63 Meter groß müssen demnach weibliche Bewerber sein und mindestens 1,68 die männlichen Bewerber.
Eignung statt Größe
Im Fall einer 161,5 Zentimeter großen jungen Frau entschied das Gericht: Die Polizei dürfe nicht allein aufgrund der Größe eine Bewerberin ausschließen, sondern müsse anhand von Eignung, Befähigung und Leistung eine Auswahl treffen. Die junge Frau muss nun in einem Auswahlverfahren getestet werden.
Damit hatte die Anklage mit ihrer Argumentation Erfolg. Sie kritisierte, dass es keine ausreichende Grundlage für die festgesetzte Mindestgröße gibt. Diese schwankt übrigens von Bundesland zu Bundesland zwischen 1,60 und 1,65 Metern für Frauen. Zudem gibt es unterschiedliche Ausnahmeregelungen, mit denen kleinere, aber besonders leistungsstarke Bewerber angenommen werden.
Woher kommt die Zahl von exakt 1,63 Metern in NRW?
So steht die 1,63er-Marke in Nordrhein-Westfalen erst seit 2006, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Teresa Nehm. Nachdem es in der Ausbildung, vor allem bei Festnahmen und körperlich harten Einsätzen mit viel Ausrüstung, zu Problemen gekommen sei, sei nach Gründen für diese Schwierigkeiten gesucht worden. Auch die Körpergröße wurde ausgewertet und die neue Mindestmaße festgelegt.
Übrigens galten die 1,63 Meter zunächst für Männer und Frauen. Die höhere Mindestgröße für Männer wurde erst 2007 als Vorteilsausgleich für Frauen draufgelegt. So sollten Frauen bessere Chancen im Bewerbungsverfahren ermöglicht werden. Auch diese Änderung folgte auf eine Gerichtsentscheidung des Düsseldorfer Gerichts.
Immer wieder Ärger mit der Größenvorgabe
Die heutigen Klagen sind nicht die ersten Vorstöße gegen solche Größenvorgaben - übrigens bundesweit mit unterschiedlichen Ergebnissen. In NRW aber will das zuständige Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) bald Klarheit schaffen und empirische Belege für die festgelegte Körpergröße liefern, so LAFP-Pressesprecher Victor Ocansay.
"Die Mindestgröße wurde nicht nach einem Bauchgefühl festgelegt und 1,63 ist ja auch kein Idealmaß."
So habe es bereits erste Tests in Zusammenarbeit mit der Sporthochschule Köln gegeben, um nachzuweisen, dass die Körpergröße im Polizeieinsatz entscheidend sei. Ein problematisches Szenario sei demnach die Verkehrskontrolle: Hier sollte der Polizist schnellstmöglich erkennen können, ob der Fahrer einen gefährlichen Gegenstand in der Hand halte. Je kleiner der Polizist, desto später habe er hier freie Sicht.
Polizei will in Revision gehen
Nach Angaben des LFAP-NRW hätten die ersten Tests bestätigt, dass die bisher festgelegte Größe sinnvoll sei. Diese Befunde will die Polizei bald bei einer weiteren Gerichtsentscheidung vorbringen. Nachdem ein 1,66 großer männlicher Bewerber sich eingeklagt hatte, hatte das Land Revision eingelegt. Im Herbst soll vor dem Oberverwaltungsgericht entschieden werden. Dabei geht es erneut um die Frage, inwieweit die Größenvorgaben für Bewerber begründbar sind.