Haus- und WohnungskaufImmobilienverkäufer sollen Makler selbst zahlen
Bundesjustizministerin Katarina Barley schlägt in einem Gesetzentwurf vor, dass zukünftig beim Verkauf von Wohnungen und Häusern derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt – meist also der Verkäufer. Damit sollen die Käufer entlastet werden - und vor allem jüngere Menschen profitieren.
Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Regionen in Deutschland Mangelware. Die Mietpreise schießen immer weiter in die Höhe, die Kaufpreise ebenso. Gerade für junge Menschen ist an Wohnungs- oder Hauskauf kaum zu denken. Und dann kommen für die Käufer noch Nebenkosten obendrauf – eine Provision an den Makler zum Beispiel, obwohl der Käufer den selbst gar nicht beauftragt hat.
Bei einer 500.000 Euro teuren Immobilie und einer Maklergebühr von 5 bis 6 Prozent plus Mehrwertsteuer wären das beispielsweise etwa 35.000 Euro extra, rechnet unsere Reporterin Laura Habke vor. Das will Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) nun mit einem Gesetz unterbinden. Motto: Wer bestellt, der bezahlt.
Immobilienmarkt zwingt Käufer zu Zahlungen von Maklerprovisionen
Es sei unangemessen, so steht es im Gesetzentwurf, der Deutschlandfunk Nova vorliegt, dass "Käufer sich aufgrund des angespannten Immobilienmarktes faktisch gezwungen sehen, die Maklerprovision – ohne jeglichen Einfluss auf die Auswahl des Maklers oder die Höhe seiner Provision – zu übernehmen" – und das häufig komplett. Von "Ausnutzung" ist da die Rede. Die Absprachen zwischen Verkäufer und Makler seien intransparent. Und wenn der Besteller – meisten eben der Verkäufer – am Ende nicht zahlen muss, bestünde für den auch gar nicht die Notwendigkeit, die Provision zu verhandeln oder Informationen zur Qualität des Maklers einzuholen.
Gesetzentwurf verspricht Einsparungen für Käufer
Laut dem Entwurf könnten Käufer von Wohnungen und Häusern so bis zu insgesamt drei Milliarden Euro im Jahr sparen. Auf Verkäufer von Wohnimmobilien kommen nach Einschätzung des Ministeriums dadurch zusätzliche Maklerkosten von rund 3,3 Milliarden Euro zu, die Makler müssten demnach mit jährlichen Umsatzeinbrüchen von 660 bis 750 Millionen Euro rechnen.
Regel für Maklerprovisionen derzeit uneinheitlich
Zurzeit ist die Übernahme der Maklerkosten noch vom Bundesland abhängig, erklärt unsere Reporterin: In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen kann die Maklerprovision komplett vom Verkäufer auf den Käufer umgelegt werden, in allen anderen Bundesländern ist eine Teilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer vorgesehen. Das ist aber nicht verpflichtend, sagt Franz Michel, Referent im Team Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Bundesverband: "Das sind Richtwerte. Ob sie bei ihrer Immobilienkaufaktion wirklich die Gebühr teilen können, dafür gibt es keine Garantie. Von daher halten wir nicht viel davon, das festzulegen. Sondern wir halten mehr von diesem Bestellerprinzip, weil dann der Makler einfach a) eine bessere Leistung erbringen muss und b) weniger oft beteiligt werden wird bei Immobiliengeschäften."
Verbraucherzentralen sind pro Bestellerprinzip
Geht es nach Katarina Barley, sollen die Kosten also bald nicht mehr bei den Käufern hängen bleiben. Für ihren Vorschlag bekommt sie nicht nur von den Verbraucherzentralen Rückenwind. Auch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), das schon lange mahnt, Makler würden den Hauskauf erschweren, begrüßt den Vorstoß.
Union befürchtet Umlage der Maklerkosten auf den Kaufpreis
Aber es gibt auch Kritiker: Union und FDP etwa befürchten, die Maklerkosten könnten dann einfach beim Kaufpreis draufgeschlagen werden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen entgegnet, dass das reine Spekulation sei. Und auch der Mieterbund spricht sich trotz dieses Risikos für das Bestellerprinzip auch bei Immobilienkäufen aus.
"Theoretisch kann die Maklerprovision beim Verkauf einer Immobilie eingepreist werden. Es gibt für den Käufer nicht entsprechende Schutzwirkungen, wie es sie im Mietrecht für den Mieter gibt. Aber auch hier finde ich: Der Grundsatz 'Wer bestellt, muss zahlen‘ ist der richtige Grundsatz."
Noch allerdings handelt es sich aber bei dem Vorstoß nur um einen Gesetzentwurf der SPD - und da muss sich die Koalition erst mal noch einigen, sagt Laura.