JeftaFreihandelsabkommen: Wein für Japan, Autos für die EU
Seit dem 1. Februar 2019 ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan in Kraft. Kritiker befürchten negative Folgen für Umwelt und Verbraucher.
Das Handelsabkommen Epa (Economic Partnership Agreement) zwischen Japan und der Europäischen Union, umgangssprachlich Jefta (Japan-EU Free Trade Agreement) genannt, schafft einen Wirtschaftsraum, von dem 600 Millionen Menschen ein Teil sind. Durch dieses Abkommen sollen 99 Prozent der Zölle zwischen Japan und der EU wegfallen.
Während die Handelsabkommen TTIP und Ceta nach massiven Protesten gestoppt oder zumindest auf Eis gelegt wurden, ist das Handelsabkommen zwischen Japan und der EU trotz Kritik seit dem 01. Februar 2019 in Kraft. Das heißt für europäische Verbraucher zum Beispiel, dass aus Japan importierte Autos um bis zu 10 Prozent günstiger werden.
Anstieg der EU-Exporte erwartet
Die Zollschranken werden allerdings stückweise abgebaut, damit nicht plötzlich ganz viele Autos aus Japan in die EU eingeführt werden, erklärt Korrespondent Klaus Remme. Für japanische Verbraucher könnten Wein, Nudeln oder Schuhe aus der Europäischen Union billiger werden.
"Es geht vor allem um Lebensmittel-Exporte, aber auch Futter-Exporte aus der EU nach Japan."
Das heißt, die Exporte nach Japan könnten ansteigen. Für die Exporteure bedeutet das: Sie sparen geschätzt zirka eine Milliarde Euro an Zöllen, je nachdem, welches Institut die Schätzung vornimmt, ist es etwas mehr oder weniger.
"Das ist auf jeden Fall eine historische Dimension, denn es ist die größte Freihandelszone der Welt, die hier entstehen wird."
Negative Folgen für Verbraucher befürchtet
Kritik an dem Abkommen gibt es vor allem von Umwelt- und Verbraucherschützern. Denn in der EU gilt eigentlich das Vorsorgeprinzip. Das heißt, wenn nicht klar ist, ob ein Produkt wie zum Beispiel ein Pestizid, schädlich ist, dann darf das in Europa vom Markt genommen werden. In Japan sind die Gesetze dazu nicht so streng. Organisationen wie Foodwatch befürchten deshalb, Japan könne dagegen klagen. Die Folge: Auf dem europäischen Markt könnten Lebensmittel landen, die mit Pestiziden behandelt wurden, die in der EU eigentlich verboten sind.
Der BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland) kritisiert, dass beim Handelsabkommen wiederholt der Handel im Vordergrund stand und nicht auch gleichzeitig Umweltstandards gesetzt wurden, sagt Klaus Remme.
Nachteile für Exporteure aus den USA
Ein weiteres Beispiel: In der EU gilt ein Produkt auch dann noch als gentechnisch verändert, wenn nur 0,9 Prozent der Bestandteile gentechnisch verändert wurden. In Japan liegt dieser Wert wesentlich höher. Da dürfen 5 Prozent gentechnisch veränderte Produkte drin stecken, ohne, dass das deklariert werden muss. Die Befürchtung: Der japanische Grenzwert könnte auch den Grenzwert in der EU nach oben verschieben.
Aus Sicht der USA ist das ein Affront. Denn Präsident Donald Trump hat keine Lust auf Freihandelsabkommen, er will stattdessen einzelne Deals durchsetzen. Die Exporteure aus den USA könnten deshalb unter dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan einen Nachteil haben. Denn für sie bleiben die Zölle.
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