Hetzer im NetzDer war's!

Jan Böhmermann hat einen Hetzer im Netz ganz schön verarscht. Das ist lustig. Aber, was ist rechtlich in Ordnung im Umgang mit Trollen?

Jan Böhmermann hat sich im Neo Magazin Royale über die Parlamentsarbeit der AfD lustig gemacht. Anschließend hagelte es unter dem Sendungs-Post dann massenhaft Hasskommentare. Dabei hat es Jan Böhmermann aber nicht belassen. Der Moderator gab sich als Sachbearbeiter Reckweg vom Bundesministerium für Internetsicherheit und Zensur (BMfIZ) aus. Völlig frei erfunden, versteht sich, aber der Troll fiel drauf rein.

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Als Sachbearbeiter Reckweg droht er dem Hetzer, dass seine Beleidigungen auf Facebook straf- und disziplinarrechtliche Folgen haben können, "z.B. Haft, Geldstrafe, Entzug der Interneterlaubnis". Der geht darauf ein und versucht sich aus der Affäre zu ziehen: "Ich bin das nich gewesen.mein kumpel hat mein handy benutzt". Am Ende der Konversation ist er sogar bereit, sich sozial zu engagieren, einen Flüchtling bei sich zu Hause aufnehmen, will er aber nicht. Soweit die Geschichte. Ob sie sich wirklich abgespielt hat - das wird auch im Netz diskutiert. Bei Jan Böhmermann weiß man ja nie so genau. Uns hat das Thema dennoch beschäftigt. Und vor allem die Frage mit dem Arbeitgeber.

"In dem Moment, in dem ich soziale Netzwerke nutze, muss mir schon klar sein, dass ich ein großes Stück meiner Privatsphäre preisgebe."
Eva Wißler, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Darum haben wir mit Eva Wißler, Fachanwältin für Arbeitsrecht gesprochen. Denn Jan Böhmermann droht dem Hetzer auch, dessen Arbeitgeber über seine Aktivitäten im Netz zu informieren. Die Anwältin sagt, dass wir bei unseren Social-Media-Aktivitäten ein Stück Privatsphäre aufgeben und damit rechnen müssen, dass Informationen an unseren Arbeitgeber weitergegeben werden. Sie sagt, es sei rechtlich erlaubt, den Arbeitgeber zum Beispiel über die von einem Mitarbeiter verfassten Hasskommentare zu informieren.

"Je nach der schwere des Verstoßes kann auch eine fristlose Kündigung drohen."
Eva Wißler, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Wenn wir im Internet die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreiten und uns strafbar machen, kann uns der Arbeitgeber sogar fristlos kündigen. Das gilt besonders dann, wenn wir zum Beispiel in unserem Facebook-Profil angeben, für wen wir arbeiten. Denn das könnte den Ruf des Arbeitgebers schädigen.

"Die Grenze ist dann überschritten, wenn man an Posts denkt, die Volksverhetzung zum Gegenstand haben."
Eva Wißler, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Eva Wißler sagt, Arbeitnehmer, die Hasskommentare verfasst haben und denen jetzt Ärger mit dem Arbeitgeber droht, sollten sich schnell entschuldigen. "Da lassen die Arbeitsgerichte dann eher Milde walten und geben dem Arbeitnehmer eine zweite Chance", sagt Wißler.