VölkermordkonventionInternationaler Gerichtshof: Die Ukraine verklagt Russland
Vor dem Internationalen Gerichtshof klagen Staaten andere Staaten an. Zurzeit klagt die Ukraine gegen Russland: Moskau soll den Krieg in der Ukraine sofort stoppen. Doch für die Klage brauchte es einen juristischen Umweg und auch die Durchsetzung ist offen. Über (Un-)Möglichkeiten der internationalen Gerichtsbarkeit.
Mit seiner Klage gegen Russland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag will die Ukraine erreichen, dass Russlands Regierung sofort alle seine militärischen Operationen in der Ukraine einstellt.
Doch bereits das erste Problem, das sich stellte, war die Frage der Zuständigkeit, so Claudia Kornmeier, Journalistin und Juristin. "Denn Russland hat sich der Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs nicht generell unterworfen." Deshalb konnte die Ukraine Russland nicht direkt verklagen und musste einen juristischen Umweg nehmen.
"Die Ukraine muss einen juristischen Umweg wählen, um die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs überhaupt zu begründen."
Die Ukraine greift nun also auf die Völkermordkonvention zurück. "Das ist ein internationaler Vertrag, dem sich auch Russland unterworfen hat", sagt die Juristin.
Die "Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes" trat 1951 in Kraft. Sie sieht vor, dass Streitigkeiten über die Konvention wiederum vom Internationalen Gerichtshof entschieden werden.
Moskau behauptet, es gäbe einen Völkermord in der Ostukraine
Die Ukraine sieht einen Streit um die Völkermordkonvention gegeben, weil Russlands Regierung behauptet, sie müsse in der Ostukraine einen Völkermord verhindern und zwar an der pro-russischen Bevölkerung. Die Ukraine weist diesen Vorwurf zurück und damit auch Moskaus Rechtfertigung für das Einmarschieren in der Ukraine.
Wer soll das Urteil durchsetzen, falls Russland verklagt wird?
Vor diesem Hintergrund wirft die Ukraine Russland eine Verletzung der Völkermordkonvention vor und der Fall wird am Internationalen Gerichtshof in Den Haag verhandelt. Am 7. März fand die erste mündliche Verhandlung statt. Doch Moskaus Regierung nahm nicht daran teil. "Das zeigt auch schon in gewisser Weise die Haltung Russlands gegenüber diesem Gerichtsverfahren", sagt Claudia Kornmeier.
Auch bleibt die Frage, wer das Urteil durchsetzt, falls die Ukraine mit ihrer Klage durchkommt. Das Urteil des Internationalen Gerichtshofs ist für Staaten rechtlich bindend. Falls sie sich nicht daran halten, tritt der UN-Sicherheitsrat in Aktion. Aber dort hat Russland ein Veto-Recht, so Claudia Kornmeier.
"Für die Durchsetzung ist der UN-Sicherheitsrat zuständig. Aber da hat Russland ein Veto-Recht."
Auf internationaler Ebene lassen sich aber nicht allein Staat anklagen, sondern auch einzelne Personen wie zum Beispiel der russische Präsident Wladimir Putin. Dafür zuständig ist der Internationaler Strafgerichtshof oder auch nationale Strafgerichtshöfe. "Dann würde es wirklich um die strafrechtliche Verantwortung gehen", sagt Claudia Kornmeier. Zum Beispiel für Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen.
Der Chefankläger des Internationalen Gerichtshof, Karim Khan, hat eine Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine eröffnet. Ebenso hat der deutsche Generalbundesanwalt Peter Frank ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen durch russische Streitkräfte in der Ukraine eingeleitet. Diese Ermittlungsverfahren richten sich noch nicht gegen einzelne Personen, so Claudia Kornmeier. "Es geht erst einmal darum, Beweise zu sammeln und zu sichern."