IntegrationKeine einheitlichen Standards für Deutschkurse
In Berlin findet heute (11. April 2019) die Integrationsministerkonferenz statt. Ziel ist es, sich darüber auszutauschen, wie Integration besser gelingen kann. Ein zentraler Punkt: Deutschkenntnisse.
Wer in einem Land ankommt und sich integrieren will, der braucht entsprechende Sprachkenntnisse. Darüber sind sich alle Experten einig. Strittig ist aber, wie Zuwanderern und Geflüchteten Sprachkenntnisse besser vermittelt werden können. Das Schwierige an dieser Diskussion: Niemand weiß wirklich, wie es aktuell läuft mit Deutschkursen und Deutschförderung, sagt Bildungsjournalist Armin Himmelrath.
Zuständigkeiten für Deutschkurse uneinheitlich
Es gibt zwar viele Menschen, die sich damit beschäftigen, die sind aber immer nur für einen Teilbereich zuständig: Sie kümmern sich zum Beispiel um Deutschkurse für ihre eigene Stadt oder den Landkreis, vielleicht auch für ein Bundesland, denn grundsätzlich sind die für die Unterrichtseinheiten zuständig. Aber es gibt wenig Abstimmung zwischen Städten, Kreisen oder sogar Bundesländern, so Armin.
Es existiert zwar ein bundesweiter Standard – der Deutschtest für Zuwanderer, Niveau B1 – aber darüber hinaus fehlen einheitliche Regelungen. Zum Beispiel gibt es keine Bestimmungen dazu, wie der genaue Ablauf eines Deutschkurses sein sollte, wie viele Unterrichtseinheiten angeboten werden oder ab welchem Zeitpunkt nach Ankunft in Deutschland ein Deutschkurs begonnen werden sollte und kann.
"Da wurschtelt jeder ein bisschen vor sich hin."
Die Organisationsstruktur ist wie folgt: Geld für diese Kurse gibt es zum Beispiel vom Bund, der verteilt die Fördergelder über das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration, dann gibt es die Bundesländer, bei denen die Bildungshoheit liegt, und die ausführenden Organe sind letztendlich die Kommunen mit Trägern wie Volkshochschulen oder Vereinen.
Förderalismus verhindert Vereinheitlichung
Dass es keinen einheitlichen Standard gibt, liegt zum einen am Föderalismus in Deutschland. Die Länder sind zuständig für Bildungsfragen und lassen sich dabei höchst ungern reinreden. Zum anderen liegt es auch an der großen Fülle von Deutschkursen, die plötzlich benötigt wurden. Da haben manche Gemeinden einfach losgelegt und sich gar nicht erst informiert, ob es irgendwelche Standards gibt. Das ist aber inzwischen besser geregelt, findet Armin.
Aber bei der Verteilung von Integrationskursen, zu denen auch ein Sprachkurs gehört, herrsche Chaos: 200.000 Teilnahmeberechtigungen gab es in den ersten drei Quartalen 2018 für diese Kurse. Vergeben wurden diese von sehr unterschiedlichen Stellen: Mal entscheidet die Ausländerbehörde vor Ort über die Vergabe, mal die Sozialämter oder die Arbeitsagentur, teilweise auch das Bundesamt für Migration. Auch hier gibt es also keine eindeutige Zuständigkeit.
"Es ist auch wahnsinnig aufwendig, wenn man so einen Kurs machen will. Denn man muss sich den genehmigen lassen."
Für diejenigen, die einen Integrationskurs absolvieren wollen, macht es die Sache schwer. Armin Himmelrath hat sich mal durch die Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge geklickt: Da findet man einen Eintrag zu Sprach- und Integrationskursen, und beim Klick auf diese Seite stößt man auf ganze zwölf unterschiedliche Formulare und Anträge. "Es wird einem wahnsinnig schwer gemacht", kritisiert Armin.
"Man muss eigentlich schon Deutsch studiert haben, um das zu verstehen."
Zwar sind die Informationen in verschiedenen Sprachen verfügbar, trotzdem ist allein das Informieren über die Kurse schon ziemlich aufwendig. Und dann muss ein Interessent ja auch noch herausfinden, wer zuständig ist – und dass sind wie oben beschrieben Viele. Das ist eine ziemlich hohe Hürde, die direkt am Anfang zu überwinden ist, findet Armin Himmelrath.
Bei der Konferenz der Integrationsminister soll deshalb jetzt über eine Vereinheitlichung verhandelt werden. Das läuft aber ziemlich zäh. Was ein bisschen Hoffnung macht, sagt Armin, ist, dass einzelne Länder bereits etwas für die Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen tun. Hamburg zum Beispiel gilt hier als Vorbild, dort funktioniert die Zusammenarbeit mit den Schulen auch sehr gut. Allerdings ist Hamburg auch ein kleines Bundesland. Und auch in NRW beispielsweise greifen bereits Neuerungen. Dort gibt es für angehende Lehrkräfte ein Pflichtmodul „Deutsch als Fremdsprache“, weil klar ist: Lehrerinnen und Lehrer haben es heute auf jeden Fall auch immer mit Nicht-Muttersprachlern zu tun.