Entscheidung des Europäischen GerichtshofsHomosexualität als Asylgrund: Schwierige Beweisführung
Ist Verfolgung wegen Homosexualität ein Asylgrund? Und wenn ja: Wie wird festgestellt, ob jemand wirklich homosexuell ist? Ein Test ist nicht zulässig, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, ein psychologischer Test auf Homosexualität sei ein unverhältnismäßiger Eingriff ins Privatleben. Die Angaben könnten auch anders überprüft werden.
Ein Nigerianer hatte in Ungarn um Asyl gebeten, weil er in seiner Heimat Verfolgung, Folter und Todesdrohungen ausgesetzt sei. Die ungarischen Behörden ließen das als Asylgrund nicht zu.
Grund: Ein psychologisches Gutachten um den Mann habe nicht belegen können, dass er homosexuell sei. Dagegen hat der Nigerianer geklagt.
Antragsteller dürfen nicht über sexuelle Praktiken ausgefragt werden
In Deutschland haben Personen, die wegen Homosexualität in ihrem Herkunftsland verfolgt werden, Anspruch auf Asyl. Aber auch hier stellt sich die Frage: Wie weist man das nach?
"Wir hatten in der Vergangenheit Praktiken, die Homosexuelle stark diskriminiert haben, indem gesagt wurde, man muss ein krankhaftes Verhalten nachweisen."
2014 hatte der Europäische Gerichtshof schon einmal entschieden: Diese Form der Diskriminierung darf nicht sein, sagt Marai Pelzer, Rechtspolitische Referentin bei Pro Asyl.
Das heißt konkret: In den Verfahren dürfen nicht stereotype Vorstellungen zur Homosexualität eine Rolle spielen. Die Antragsteller dürfen auch nicht im Detail über ihre sexuellen Praktiken ausgefragt werden.
Das Urteil geht zurück auf einen Fall in den Niederlanden, bei dem ein Video die Homosexualität der Antragsteller belegen sollte.
"Das Asylverfahren selbst darf nicht dazu führen, dass die Betroffenen in ihrer Menschenwürde verletzt werden oder dass Zuschreibungen stattfinden."
Bisher muss ein Asylsuchender glaubhaft vortragen, was ihm im Herkunftsland passiert ist oder droht. "Da kommt es sehr auf die Einschätzung des Vortrags des Betroffenen an", sagt Marei Pelzer.
In Ungarn kamen projektive Persönlichkeitstests dazu. Anhand von Zeichnungen soll gedeutet werden, ob jemand von seiner Persönlichkeit her homosexuell sein könnte.
"Die Generalanwältin hat im Verfahren gesagt: Das ist doch ein bisschen zweifelhaft, ob man hier von typischen Persönlichkeiten von Homosexuellen ausgehen kann."