Rechtsexperte zu GesetzesinitiativeHass im Netz mit altem Paragrafen bekämpfen
Eine Gruppe von Politikern hat sich etwas ausgedacht. Eine alter Paragraf aus dem Strafgesetzbuch soll ein Comeback feiern, um Hass im Netz zu bekämpfen. Wir haben bei einem Anwalt und Experten für IT-Recht nachgefragt, was er vom Paragrafenrecycling hält.
Der CDU-Abgeordnete Alexander Throm und einige andere Politiker, wollen Hasskriminalität im Netz bekämpfen – und setzten dabei auf den alten Paragrafen 88a Strafgesetzbuch (StGB). Der Straftatbestand "Verfassungsfeindliche Befürwortung von Straftaten" ist ein Kind der 1970er Jahre, erklärt Chan-jo Jun, Anwalt und Experte für IT-Recht. Die politische Diskussion war damals vom Terror durch die Rote Armee Fraktion (RAF) geprägt. Der Staat sollte vor so genannten "defätistischen Umtrieben" geschützt werden, sagt Chan-jo Jun. Daraus sei dann die Idee entstanden, auch das Befürworten von Straftaten unter Strafe zu stellen.
"Das Befürworten von Straftaten war nicht strafbar. Einige konservative Politiker sahen das als Strafbarkeitslücke. So hat man den Paragrafen 88a geschaffen, um den auch wieder ziemlich schnell abzuschaffen."
Der Aufruf zu einer Straftat war zwar strafbar, aber eben nicht das Befürworten einer solchen. Vor allem konservative Politiker sahen damals eine Lücke im Gesetz, erklärt Chan-jo Jun. Die Folge: Paragraf 88a StGB, der ab 1976 in Kraft trat – und schon im August 1981 wieder verschwand.
Äußerungen strafbar, die den öffentlichen Frieden gefährden
Strafbar waren demnach schon Äußerungen, die den öffentlichen Frieden gefährden, ähnlich wie bei einer Volksverhetzung.
"Alles, was die öffentliche Stimmung vergiften könnte, sollte schon zu einer Strafbarkeit führen – selbst, wenn es nur eine Meinungsäußerung war."
Soweit die Theorie. In der Praxis konnte das Gesetz nicht überzeugen. Aus kriminologischer Sicht gab es kaum Verurteilungen. Es kam zwar zu einigen Ermittlungen und Hausdurchsuchungen, im Ergebnis konnte aber selten eine Strafbarkeit nachgewiesen werden.
Gesetz schränkte Meinungsfreiheit ein
Der Preis des Gesetzes sei sehr hoch gewesen, weil dadurch die Meinungsäußerung eingeschränkt worden sei, sagt der Anwalt. Das Ziel, den öffentlichen Frieden zu sichern, sei dagegen nicht erreicht worden. Im Gegenteil, er sei dadurch noch zusätzlich gefährdet worden.
"Der öffentliche Friede ist dadurch nicht gesichert, sondern zusätzlich gefährdet, weil die Leute den Staat als Gesinnungspolizeistaat wahrgenommen haben."
Bürgerinnen und Bürger hätten den Staat wegen dieses Gesetzes als Polizeistaat wahrgenommen, der die Gesinnung überwache. Die Folge: Kaum jemand habe es gebilligt, dass der Staat Meinungsäußerungen unter Strafe stellen wollte.
Politiker rund um den CDU-Abgeordneten Alexander Throm verträten jetzt die Meinung: Im Netz passierten Dinge, die strafrechtlich schwer zu erfassen seien, sagt Chan-jo Jun. Und genau hier, soll jetzt der alte Paragraf 88a zum Einsatz kommen.
Feine Abstufung zu Aufruf zu Gewalt
Konkret geht es um Aussagen wie: "Lasst uns xy erschießen" oder "ich werde xy erschießen", die beide strafbar sind. Anders sieht das bei der Äußerung, dass jemand gut findet, dass einem anderen Gewalt widerfährt, aus. Sie gilt als Meinungsäußerung.
Ein feiner Unterschied, den viele nicht verstehen. Immer wieder ist die Forderung zu hören, dass auch Befürwortung eines Mordes unter Strafe gestellt werden sollte, sagt der Rechtsexperte.
Tatsächlich könnte dieser alte Paragraf dabei helfen, mehr Strafverfahren und Hetze zu verfolgen, sagt Chan-jo Jun. Ob dieses Gesetz aber tatsächlich zu einer Befriedung der Netzkultur führen würde, bezweifelt Chan-jo Jun.
NetzDG schärfen und Plattformbetreiber in die Pflicht nehmen
Der Rechtsexperte hat drei Ursachen für die Ausbreitung von Hasskriminialität ausgemacht:
- Plattformbetreiber unternehmen trotz Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht alles, um rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder Meldungen von Userinnen entgegenzunehmen. Der Forderungskatalog an das NetzDG ist schon längst klar, sagt der Rechtsexperte, er müsse dringend erneuert werden. Was nicht effektiv ist oder umgangen werden kann, muss nachgeschärft werden.
- Bessere Rechtsdurchsetzung: Für Betroffene soll es leichter werden, Vorfälle zu melden. Aber auch die Staatsanwaltschaften müssen sensibler für Hass im Netz werden.
- Opferschutz: Die Menschen, die bedroht und beleidigt werden, könnten sich nur schwer gegen die Plattformen oder auch eine unwillige Justiz durchsetzen oder erreichen, Hilfe zu bekommen.
"Wir müssen erreichen, dass Bürger leichter Dinge melden können, und wir brauchen eine Sensibilität der Staatsanwaltschaften selbst."
Einzelne Staatsanwälte wie in Köln seien sehr gut darin geschult, Hasskriminalität überall dort zu verfolgen, wo sie bereits strafbar ist. Staatsanwälte versicherten immer wieder: Die Gesetze reichten aus, es mangele allerdings an Ermittlungsansätzen, um die Täter zu identifizieren, genauso wie an der Kooperation der Plattformen.
"Der dringende Bedarf besteht eher bei der Regulierung der Plattformen."