Engagement gegen HassKampf gegen Hetze im Netz: Beim BKA kommt wenig an
Gegen Hatespeech im Netz gibt es eigentlich Gesetze. Doch da Google, Meta, X oder Bytedance diese von Fall zu Fall unterschiedlich auslegen, stehen Vereine oder Einzelpersonen Betroffenen bei. Beim BKA, dem die Konzerne über Straftaten berichten sollen, kommt nur wenig an. Ein neues EU-Gesetz könnte helfen.
Wer sich in Social Media mit einer Meinung zu einem kontroversen Thema zu Wort meldet, kann schnell zur Zielscheibe von Hater*innen werden. Das gilt zum Beispiel für Beiträge zum Klimawandel, zur Corona-Pandemie – oder jetzt auch zum Angriff der Hamas auf Israel, der unter anderem auf der Plattform X diskutiert wird.
Seit Jahren versucht die Politik, große Internetfirmen dazu zu verpflichten, Straftaten im Netz – etwa Verleumdungen, Hetze, Fake News und andere – systematisch ans Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.
Doch dort kommt bislang wenig an.
"Dass die großen Internetplattformen bislang kaum was dem BKA melden, liegt offenbar auch daran, dass noch immer klare Regeln fehlen – oder gestritten wird, wie diese auszulegen sind."
Bereits seit Jahren versucht die Bundespolitik, die Grundlagen zu schaffen, die Plattformbetreiber wie Meta, X oder TikTok verpflichten, strafbare Posts auf ihren Portalen an Behörden zu melden. Das BKA richtete dazu Anfang 2022 die zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) ein. Der ZMI-Selbstbeschreibung zufolge soll sie eine "effektive Strafverfolgung" strafbarer Posts ermöglichen.
Google und Co. klagen erfolgreich
Im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) steht, dass große Plattformen einen rechtswidrigen Post nicht nur prüfen müssen. Meta, Google, Tiktok, X und Co. müssen die verfassende Person in so einem Fall eigentlich auch dem BKA melden.
Das ZMI funktioniert aber nur in der Theorie. Denn: Google, Meta und Co. klagten vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgreich gegen eine Weitergabe von Nutzerdaten.
Digital Services Act soll Klarheit bringen
In dieser schwierigen Situation könnte nun stattdessen vielleicht ein europäisches Gesetz Abhilfe schaffen: der Digital Services Act.
- Die Plattformen müssen beleidigende und rechtswidrige Posts schnell löschen.
- Die Plattformen müssen diejenigen Posts und deren Verfasser*innen melden, die "den Verdacht begründen, dass eine Straftat geschieht" oder die "eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit" einer Person oder einer Personengruppe darstelle könnten (Artikel 18).
"Die Strafverfolgungsbehörden und die Politik setzen auf ein neues europäisches Gesetz, den sogenannten Digital Services Act. Der geht in eine ähnliche Richtung wie das NetzDG und soll Plattformen zur Zusammenarbeit verpflichten."
Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin Martina Schulte bezweifelt, dass das Gesetz auch bei einfacher Hetze anwendbar ist. Sie glaubt, dass von den großen Internetplattformen vermutlich auch deshalb bisher noch keine
nach dem NetzDG strafbaren Meldungen an die zentrale Meldestelle übermittelt wurden.
Hilfe durch Einzelpersonen, Vereine und staatliche Stellen
Bis Ende August hatten diese Initiativen rund 13.000 Meldungen bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet eingereicht. Das ist allerdings nur ein Bruchteil dessen, was das BKA bei der Einrichtung der Zentralen Meldestelle erwartet hatte – mit rund 250.000 Meldungen pro Jahr wurde gerechnet.
Dass sich bei einem gesellschaftlich so relevanten Thema wie Hatespeech im Netz Initiativen und Privatpersonen engagieren müssen, weil die bestehenden Gesetze derzeit offenbar nicht richtig greifen, dürften Betroffene als enttäuschend und unbefriedigend wahrnehmen, meint Deutschlandfunk-Nova-Netzreporterin Martina Schulte.